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letzte Aktualisierung: 24.08.2024

 Sie sind hier: ADFC Usinger Land > Nachrichten > Wehrheim (Einzelnachrichten)
Wehrheim: Radverkehrsanlagen in der Usinger Straße
Wehrheim > Usinger Straße
Übersicht: Usinger Straße
Die Usinger Straße gewinnt durch den Bau einer Mehrzweckhalle am Oberloh an Bedeutung, weist aber in weiten Teilen bis Mitte 2022 eine katasprothale Radverkehrsführung auf. Daran ändert sich etwas.

mangelhaft für den Gesamtzustand der Usinger Straße
Hinweis: Bitte lesen Sie unseren Erläuterungstext zu dem Bewertungsschema.

Letzte Nachricht zum Thema:
Die Usinger Straße beginnt in der Ortsmitte Wehrheim und führt in fast gerader Linienführung zum Sportplatz Oberloh. Behandelt wird zunächst der Nordabschnitt von der Straße Am Kappengraben bis zum Oberloh. Der Südabschnitt im Abschnitt von der Straße Am Kappengraben bis zur Ortsmitte ist verkehrsberuhigt mit Tempo 30 bei alternierenden Parkplätzen und verschwenkten Fahrbahnen im mittleren Abschnitt (bis Töpferstraße / Zum Stadttor). Grundsätzlich muss auch der Verkehrsknoten in der Wehrheimer Mitte betrachtet werden, der in keiner Weise das Radfahren unterstützt. Der ADFC hat hierzu einen separaten Vorschlag eingebracht (siehe ADFC-Nachrichten zum Thema Bereich Wehrheim-Mitte in diesem Internet-Auftritt).

Anlass für die Thematisierung ist die erhöhte Bedeutung, unter anderem durch den Bau einer Mehrzweckhalle am Oberloh als wichtigste Sportanlage auch für Jugendliche. Die Gemeinde wollte - auch nur auf massiven Druck der TSG Wehrheim hin - Verbesserungen nur bei der Querung am Oberloh und auf dem Weg außerorts vornehmen. Die Radverkehrsführung zwischen der Straße Am Kappengraben und dem Ortsausgang im Ausgangszustand ist schlicht eine Katastrophe und in weiten Teilen nicht regelgerecht. Schon gar nicht entspricht die den Anforderungen des Landes Hessen, der für den Schulradverkehr (dies ist hier vergleichbar) verlangt wird.
Dies wurde bisher sowohl von der Gemeinde, als auch von der TSG Wehrheim völlig ignoriert und mit dieser Initiative ausschließlich vom ADFC thematisiert. Allein das wirft ein bedeutendes Schlaglicht auf die zuvor beteiligten Aktuere. Eine ausführliche Themeneinführung zu den Aspekten Bedeutung des Abschnitts und bisheriger Zustand finden Sie ganz unten auf dieser Seite.

ADFC-Grafik: Übersichtsdarstellung der Gesamtstrecke
Situation bis etwa Juni 2022

Usingen Bahnhofstrasse
Kartengrundlage: (c) Open Street Map (osm.org)
Legende (Schulnoten): hellgrün: gut, blau: befriedigend; rot: ungenügend
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Weitere Nachrichten zum Thema:

Verweise:

Letzte Nachricht(en)
Wehrheim > Usinger Straße
Beleuchtung außerorts installiert - Dimmung später
Die Beleuchtung auf dem außerörtlichen Abschnitt zwischen ortsrand und Oberloh wurde installiert und in Betrieb genommen, allerdings noch nicht gedimmt. Künftig soll auf 10% heruntergedimmt werden, wenn kein Betrieb ist. Das käme aber erst später, wenn die dynamische Beleuchtung auch am Sportplatz installiert ist. Dies steht in einem kostenpflichtigern Artikel der Taunus Zeitung vom 19. August 2024. Ziel sei eine geringere Lichtverschmutzung.

Relevant für die Lichtverschutzung ist übrigens auch die Leuchtfarbe. So heisst es zum beispiel beim
Hessischen Netzwerk gegen Lichtverschmutzung Symbol externer Link : "Zur Reduzierung der Blendwirkung und der Attraktivität von Insekten soll eine warmweiße Lichtfarbe von 2200 bis 2700 Kelvin, nicht höher als 3000 Kelvin eingesetzt werden.". Hierauf ist bisher niemand eingegangen.
ADFC-HE-HT-UL-sp, 2024-08-24

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Zusammenstellung bisheriger Nachrichten
Wehrheim > Usinger Straße
Beleuchtung außerorts wird installiert - Wegbreite wird verringert
Die Lampenmasten an der Usinger Straße (K725) und dem Sportplatz Oberloh sind aufgestellt. Sie sollen künftig den Feldweg beleuchten, der parallel zur K725 zum Sportplatz führt und so für mehr Sicherheit sorgen.

Lampenmasten AUF dem Weg zwischen Wehrheim und dem Sportplatz Oberloh
Wegzustand Radweg Wehrheim-Usingen, Höhe Oberloh 2024-06-28
Bild 1: Neue Lampenmasten AUF dem Fahrweg; Verortung in
Open Streept Map Link zur Stadt Bad Camberg

Gut erkennbar ist, dass die Masten zu Lasten der Verkehrsfläche aufgestellt wurden, also in die Fahrbahn hineinragen. Angesichts der Platzverhältnisse ist völlig unverständlich, warum die Masten nicht im Grünbereich aufgestellt werden. Warum muss man die Fahrbahn künstlich und vermeidbar verengen? Das ist schlecht umgesetzt! Die Masten sollten deutlich in den Randbereich versetzt werden, so das ein einspuriges Fahrrad, das am Rand fährt, nicht an die Masten stoßen kann. Noch nicht mal in Betrieb genommen, erkennt man schon Nachbesserungsbedarf.

Der ADFC hat außerdem die Anregung geäußert, den Feldweg mit weißen Randmarkierungen zu versehen, damit man die Ränder besser erkennen kann. Auch eine Beleuchtung wird nichts daran ändern, dass der Fahrbahnrand bei Dunkelheit nur schlecht erkennbar ist.

Zudem sind wir grundsätzlich der Meinung, dass eine Radwegbeleuchtung gerade außerorts mit solchen Markierungen verzichtbar sein könnte, einen Beitrag zum Klimaschutz darstellt und auch gegen Lichtverschutzung wäre. Ob für die Sicherheit die Beleuchtung in diesem konkreten Fall tatsächlich nötig wäre, darf bezweifelt werden. Viel wichtiger wäre es, im innerörtlichen Bereich der Usinger Straße bei den Einmündungen zum Gewerbegebiet endlich StVO-konforme Zustände herzustellen, indem vor allem der Bürgersteig verbreitert und Sichthindernisse beseitigt oder minimiert werden. Das würde erheblich mehr zur Sicherheit beitragen als die außerörtliche Wegbeleuchtung.
ADFC-HE-HT-UL-sp, 2024-06-29
Nachklapp: Es ist schwieriger, als man denkt.
Der ADFC Usinger Land hat sich an die Gemeinde Wehrheim gewandt und um Verlegung der Masten in den Grünbereich gebeten. Die Antwort kam prompt am nächsten Arbeitstag - dafür schon mal ein ordentliches Lob.

Die Rückmeldung ist ansonsten weniger erfreulich. Zu den Bäumen hin endet die Parzelle - eine landwirtschaftliche Fläche - genau an der Asphaltkante, auf die andere Parzelle dürften die Lampenmasten nicht. Dann liegt da zur Straßenseite hin noch eine 20KV-Stromleitung im Boden - weder über die Stromleitung, noch über oder in den dortigen Entwässerungsgraben dürfen die Lampenmasten gebaut werden. Zur Straßenseite hin klingt das sehr plausibel, warum es auf der anderen Seite gar nicht geht, verwundert dann schon ein wenig, es hört sich eher formal an. Es mag vielleicht erheblich schwieriger sein, aber sicher ist das nicht völlig unmöglich.
Die angrenzende landwirtschaftlich genutzte Fläche wird nicht (jedenfalls nicht über weite Teile) als umzupflügender Acker genutzt, sondern ist überwiegend mit Obstbäumen bepflanzt und der Boden extensiv bewirtschaftet. Hier wünscht man sich die Flexibilität, die bei Baumaßnahmen allgemein so gefordert wird, wenn sie letztendlich auch dem Klimaschutz dienen (wobei man bei der Beleuchtung durchaus unterschiedliche Sichten haben kann). Vorhalten darf man sich auch: Auf einer Straße für Kraftfahrzeuge wäre das sicherlich nicht passiert.

Vielleicht könnte man hier jetzt doch mit länger geschwungenen Fahrbahnmarkierungen um die Masten herum arbeiten, dann wird der Weg eben an den Masten enger - aber dafür wird klar, wo Radfahrende noch sicher fahren können. Schaut man sich die Musterlösungen des Landes Hessen an, wie Einbauten abmarkiert werden, müsste hier schon etwas geschehen - und möglich wäre das auch, der Feldweg ist ja breit genug. Zu der ebenfalls angeregten Fahrbahnrandmarkierung gab es keine Rückmeldung, also auch noch keine Ablehnung.
ADFC-HE-HT-UL-sp, 2024-07-01

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Wehrheim > Usinger Straße
Wegabschnitt Feldweg - Kreisel - Einsehbarkeit von Einmündungen
Gemäß der Niederschrift der HFA-Sitzung vom 25. April 2024, Punkt 7 Verschiedenes, soll die Einsehbarkeit an der Ausfahrt Johann-Gutenberg-Straße auf die Usinger Straße geprüft werden, da "durch die vorfahrtsberechtigende Markierung des Radweges zu Gefahrensituationen kommen kann, da der Kraftfahrzeugführer erst auf die Radwegespur fahren muss um sehen zu können, ob ein Radfahrer kreuzt.".

Der ADFC teilt die Einschätzung, dass die Einmündung der Johann-Gutenberg-Straße sowie der Rudolf-Diesel-Straße eine mangelnde Einsehbarkeit mit erhöhter Unfallgefahr darstellen. Hier kommt vieles Zusammen: Besonders schützenswerte Jugendliche verkehrsteilnehmende, Schülerverkehr nach usingen, zügiger Alltagsverkehr auf der Hauptverbindung Usingen - Wehrheim -Saalburg- Rhein/Main und eben die mangelnde Einsehbarkeit bei gleichzeitigem Schwerlastverkehr, da es sich um Einfahrten zum Gewerbegebiet handelt.

Nicht zutreffend ist die Formulierung oben, dass die Markierung eine Vorfahrtsberechtigung bewirkt. Die Markierung ist dafür nicht relevant, Vorfahrt für Radfahrende auf dem freigegebenen Fußweg bestünde unabhängig von einer Markierung auch.

Der ADFC unterstützt eine Betrachtung insbesondere unter Sicherheitsaspekten und sieht ursächlich für die mangelnde Einsehbarkeit die zu geringe Wegbreite und die Wegführung nahe an der Grundstücksgrenze an. Eine Wegverbreiterung, ideal auch eine Verschwenkung im Einmündungsbereich, sieht der ADFC als zwingend erforderliche Maßnahme an, um die Freigabe auf dem rechtlich dafür zu schmalen Weg solange aufrecht erhalten zu können, bis ein Umbau erfolgt ist. Ausreichend Platz für eine Verbreiterung ist vorhanden.
Denn tatsächlich ist es so, dass keinerlei Unfälle auf der allgemeinen Fahrbahn zu verzeichnen sind, dafür aber auf dem freiegebenen Fußweg an den Einmündungen - dem ADFC sind zwei Unfälle und ein nicht polizeilich erfasster Beinahe-Unfall bekannt bzw. in Erinnerung. Wahrscheinlich gab es weitere kritische Situationen, die nur niemand gemeldet hat.

Der ADFC Usinger Land hat der Gemeinde Wehrheim seine Unterstützung angeboten.
ADFC-HE-HT-UL-sp, 2024-06-15

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Radweg Wehrheim - Usingen > Fahrbahnmarkierung Höhe Ortseingang Wehrheim
Querung Feldweg - Fahrbahn: Bröselnde Fahrradmarkierungswelt

An der Übergangsstelle vom Oberloh kommend vom Feldweg auf die Fahrbahn der Usinger Straße bröselt die schöne Wehrheimer Fahrradmarkierungswelt. Die auf der gepflasterten Übergangsstelle aufgebrachten Fahrradsymbole fallen bereits nach kurzer Zeit auseinander und müssten erneuert werden.

Usinger Straße (außerorts, Nähe Ortsgrenze):
Brösenlde Markierung des Übergangsbereichs Fahrbahn - Feldweg

Wegzustand Radweg Wehrheim-Usingen, Höhe Ortsgrenze Wehrheim (Verkehrsführung) 2024-05-03
Bild 1: Zerbröselte Markierungen Anfang Mai 2024; Verortung in
Open Streept Map Link zur Stadt Bad Camberg

Usinger Straße (außerorts, Nähe Ortsgrenze):
Brösenlde Markierung des Übergangsbereichs Fahrbahn - Feldweg (Detail)

Wegzustand Radweg Wehrheim-Usingen, Höhe Ortsgrenze Wehrheim (Verkehrsführung) 2024-05-03
Bild 2:
Zerbröselte Markierungen im dDetail Anfang Mai 2024; Verortung in Open Streept Map Link zur Stadt Bad Camberg

Da stellt sich nach so kurzer Haltbarkeit die Frage, ob an dieser Stelle nicht Asphalt besser - und wirtschaftlicher - gewesen wäre (und viuelleicht noch ist - als ein gepflasterter Übergangsbereich. Ob die Gemeinde das zeitnah erneuert oder weiter dem Verfall preisgibt oder gar eine nachhaltige Lösung anstrebt? Der ADFC hat das über die Meldeplattform Radverkehr (
www.meldeplattform-radverkehr.de Symbol externer Link) gemeldet und wird das verfolgen.
ADFC-HE-HT-UL-sp, 2024-06-15

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Radweg Wehrheim - Usingen > Fahrbahnmarkierung Höhe Ortseingang Wehrheim
Querung Feldweg - Fahrbahnübergang weiter nachgebessert

Die Querungsstelle wurde wieder etwas nachgebessert. Die Fahrbahnränder des Querungsbereichs sind mit Randmarkierungen versehen und damit besser erkennbar, vor allem bei Dunkelheit. Die Markierungen sind nun auch in sich schlüssig. Nach wie vor ist der Feldweg im weiteren Verlauf nicht mit Randmarkierungen versehen, auch dem Radverkehrskonzept Hochtaunus wird mit dieser Lösung des ungesicherten Fahrbahnübergangs nicht entsprochen, das hier - wie am Obeloh realisiert - eine Querungsstelle vorsieht.

Usinger Straße (außerorts, Nähe Ortsgrenze):
Neumarkierung des Übergangsbereichs Fahrbahn - Feldweg

Wegzustand Radweg Wehrheim-Usingen, Höhe Ortsgrenze Wehrheim (Verkehrsführung)
Bild 1: Sicht Richtung Oberloh/Usingen; Verortung in
Open Streept Map Link zur Stadt Bad Camberg

Neben den Kurvenmarkierungen wurden rechts auf dem Feldweg Markierungen entfernt (Pfeil und Fahrradsymbol) und gestrichelte Linien aufgebracht, Fahrradsymbol und Richtungspfeil für jede Fahrsprur aufgebracht, die zur Fahrbahn hin früher über die komplette Zufahrt hinweg gestrichelte Linie entfernt und auf den Auffahrbereich zur Fahrbahn hin beschränkt und in dr Mitte ein kleiner Dreiecksbereich eingearbeitet. Das ist nun orgendlich markiert.

Es bleibt weiterhin zu kritisieren, dass das Radverkehrskonzept Hochtaunus an dieser Stelle eine Querungshilfe vorsieht. Der hier gezeigte Zustand ist keine Querungshilfe, sondern lediglich eine sachgemäß markierte Auf-/Abfahrt (was man im übrigen hier im ersten Herstellungsversuch erwarten darf, nicht erst nach mehreren Nachbesserungen). Im weiteren Verlauf, am Oberloh selbst, wurde hingegen eine Querung gebaut, begründet vor allem mit dem Schutz von Jugendlichen. Zum einen sind nicht nur Jugendliche schützenswert, sondern alle anderen auch. Zum anderen fahren die Jugendlichen auch an dieser Stelle, d. h. sie Wechseln auch hier zwischen Fahrbahn und Feldweg. Warum man hier - entgegen des Radverkehrskonzepts - keine Querungsstelle baut, am Oberloh selbst aber schon, bleibt unschlüssig. Der ADFC Usinger Land hat in seiner Ausarbeitung zur Usinger Straße noch etwas anderes vorgeschlagen: Keine Auf-/Abfahrt an dieser Stelle, Wegverbreiterung bis zur Rudolf-Diesel-Straße, Bau einer Querung in Höhe der Rudolf-Diesel-Straße unter Einbeziehung des gegenüberliegenden Feldwegs - da über diesen Feldweg das angrenzende Wohngebiet (über die Isarstraße) sicher erreicht werden kann. Daher bleibt die Stelle mangelhaft - die bessere Ausführung des Übergangsbereichs ändert nichts an der fehlenden Querungsstelle.


Auswirkung der Maßnahme:
mangelhaft (unverändert) für die Usinger Straße insgesamt
mangelhaft (unverändert) für diese diese Querungsstelle
ADFC-HE-HT-UL-sp, 2023-12-17

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Radweg Wehrheim - Usingen > Fahrbahnmarkierung Höhe Am alten Sportplatz
Fahrrad-Symbol neu aufgebracht - auch so geht es nicht!

Das in der Usinger Straße neben Parkflächen aufgebrachte Fahrrad-Symbol wurde zunächst entfernt und jetzt wieder aufgebracht - allerdings weit in der Fahrbahnmitte. Auch das muss man sehr kritisch sehen...hier gehört schlichtweg gar kein Symbol hin, es sollte auch wieder entfernt werden.

Neues Fahrradsymbol - und was ist, wenn da kein Auto parkt?
Wegzustand Radweg Wehrheim-Usingen, Einmündung Am alten Sportplatz
Bild 1: Situation nach Erneuerung des Fahrrad-Symbols; Verortung in
Open Streept Map Link zur Stadt Bad Camberg

An dem zunächst direkt neben den Parkflächen auf der Fahrbahn aufgebrachten Fahrrad-Symbol hat der ADFC wegen der Dooring-Gefahr Kritik geübt. Daraufhin wurde das Symbol entfernt (gelber Pfeil, Bild 1), was man immer noch gut erkennt. Dann gab es eine Zeit lang kein Symbol. Inzwischen wurde wieder eines aufbegracht (roter Peil, Bild 1), aber weiter in der Fahrbahnmitte. Tatsächlich sollen Radfahrer:innen ungefähr dort fahren, wenn rechts ein Auto parkt (wie im Bild 1, grüner Pfeil). Allerdings ist das nicht immer der Fall, hier wird sogar häufig nicht geparkt. Parkt dort aber kein Auto, dürfen natürlich Radfahrende keineswegs dort fahren, wo jetzt das Fahrrad-Symbol aufbegracht ist: weit in der Fahrbahnmitte. Das gebietet das Rechtsfahrgebot, ein Verstoß ist strafbar und kann bei Unfällen für Radfahrende zu einem erheblichen Mitverschuldungsanteil führen. Auch dieses Symbol gehört dort nicht hin. Tatsächlich bietet die Straßenverordnung dafür derzeit keine Lösung an. Auch die Hessischen Musterlösungen, die wir in einer älteren Nachricht (Fahrrad-Symbole mit Dooring-Gefährdung vom 7.9.22) einmal aufgeführt haben, lösen dieses Problem nicht. Dafür müsste eher das Rechtsfahrgebot für den Radverkehr (zumindest innerorts) aufgehoben werden, was dann bedeuten würde: Ein Fahrzeug, eine Fahrbahn. Das hätte noch mehr Vorteile, etwa bei Überholabständen - so weit ist Deutschland aber noch nicht.

Der Umgang mit Fahrradsymbolen auf der Fahrbahn in Wehrheim wird immer peinlicher, es ist aber noch steigerungsfähig, nämlich wenn wir jetzt noch erleben, dass das neue Symbol auch entfernt wird und zwei entfernte Symbole nebeneinander auf der Fahrbahn verbleiben...

Auswirkung der Maßnahme:
mangelhaft (unverändert) für die Usinger Straße insgesamt
ungenügend (Verschlechterung) für diese Stelle
ADFC-HE-HT-UL-sp, 2022-12-17

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Radweg Wehrheim - Usingen > Fahrbahnmarkierung Höhe Ortseingang Wehrheim
Querung Feldweg - Fahrbahnübergang nachgebessert

Die Querungsstelle wurde noch etwas nachgebessert. Statt einer sehr eckigen Innenkurve vom Feldweg zum geplasternten Übergang (vom Oberloh kommend) gibt es jetzt ein kurzes Asphalteckchen dazu. Dafür musste das Fahrradsymbol etwas verschwinden:
Wegzustand Radweg Wehrheim-Usingen, Höhe Ortsgrenze Wehrheim (Verkehrsführung)
Bild 1: Sicht Richtung Oberloh/Usingen; Verortung in
Open Streept Map Link zur Stadt Bad Camberg

Da hätte man durchaus vorher drauf kommen können, dass Radfahrer:innen keine Ecken fahren, sondern abgerundete Kurven brauchen. Das wäre das Fahrrad-Symbol noch ganz da. Die Auffahrt von der Straße her wurde übrigens auch so verbessert. Nachbessern ist schon mal nicht schlecht, noch besser wäre vorher mehr nachzudenken und sich in Radfahrer:innen hineinzuversetzen. Insgesamt ist es eine Verbesserung, aber eben eine Marginalie im Verhältnis zur Gesamsituation an dieser Stelle. Und: Man hätte es mit weißen Randmarkierungen vor allem für die Auffahrt von der Straße her gleich richtig machen sollen - die Ränder sind im Dunklen kaum erkennbar. Grundsätzlich wird hier eine richtige Querungshilfe benötigt, die Stelle ist und bleibt ein Provisorium. Das Umschauen zurück Richtung Oberloh beim Auffahren ist unbequem und es ist zu befürchten, dass es auch mal unterlassen wird - das ist höchst unfallträchtig und vermeidbar.

Entschärfte Auifahrt auf den Feldweg von der Straße aus:
Wegzustand Radweg Wehrheim-Usingen, Höhe Ortsgrenze Wehrheim (Verkehrsführung)
Bild 2: Sicht Richtung Oberloh/Usingen; Verortung in
Open Streept Map Link zur Stadt Bad Camberg

Die Kante fällt steil ab und sollte eine weiße Randmarkierung bekommen. Schon im Halbdunkel wird der dunkle Asphalt kaum noch erkennbar sein, das Fahrradlicht reicht selten aus, um das gut auszuleuchten. Gut gemeint, aber nicht vollständig durchdacht. Den ADFC vorher fragen kosten was: Überwindung. Geld kostet es nicht.

Auswirkung der Maßnahme:
mangelhaft (unverändert) für die Usinger Straße insgesamt
mangelhaft (unverändert) für diese diese Querungsstelle
ADFC-HE-HT-UL-sp, 2023-07-05

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Radweg Wehrheim - Usingen > Fahrbahnmarkierung Höhe Ortseingang Wehrheim
Querung Feldweg - Fahrbahn erneuert

Die Querungsstelle wurde verbessert. Die bisher sehr holprige und stark abgesenkte Befestigung zwischen Feldweg und Straße, die zum Wechsel benötigt wird, ist nun gepflastert, fast eben und so breit, wie es die Verrohrung hergibt:
Wegzustand Radweg Wehrheim-Usingen, Höhe Ortsgrenze Wehrheim (Verkehrsführung)
Bild 1: Sicht Richtung Oberloh/Usingen; Verortung in
Open Streept Map Link zur Stadt Bad Camberg

Als Provisorium ist das eine Verbesserung. Wirklich gut von der Straße auf den feldweg fahren kann man trotzdem nicht, der Winkel ist sehr spitz. Nur dann, wenn dort keiner Wartet, kann das halbwegs gelingen. Den Richtlinien des Landes Hessen entspricht das nicht. Eine richtlinienkonforme Lösung steht weiterhin aus.

Die Gemeinde Wehrheim hat für diese Übergangsstelle beim ADFC angefragt. Die dabei von der Gemeinde vorgeschlagene Führung ist nach Meinung des ADFC baulich mit den Gegebenheiten nicht realiserbar, außerdem wäre der Vorschlag auch keine Querungshilfe, es soll sonst nichts verändert werden. Eine bauliche Querungshilfe, wie sie auch im Radverkehrskonzept Hochtaunus für diese Stelle vorgeschlagen wird, halten wir nach wie vor für sinnvoll - allerdings an anderer Stelle. Deswegen haben wir auf unseren Vorschlag aus der Ausarbeitung (siehe
unten) hingewiesen, den es schon seit August 2021 gibt.
ADFC-HE-HT-UL-sp, 2023-02-11

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Radweg Wehrheim - Usingen > Fahrbahnmarkierung Höhe Am alten Sportplatz
Fahrrad-Symbol mit Dooring-Gefährdung entfernt

Das in der Usinger Straße neben Parkflächen aufgebrachte Fahrrad-Symbol wurde entfernt.

Entferntes Symbol - noch gut erkennbar und als Abstandsorientierung nützlich
Wegzustand Radweg Wehrheim-Usingen, Einmündung Am alten Sportplatz
Bild 1: Situation nach Entfernung des Fahrrad-Symbols; Verortung in
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An dem entfernten, aber noch erkennbaren Symbol kann man sich gut orierntieren, welchen Abstand man ungefähr als Radfahrer:in einhalten sollte, wenn an der Seite geparkt wird. Die Fahrspur sollte neben dem ehemaligen Fahrrad-Symbol weiter in der Fahrbahnmitte liegen. Ansonsten läuft man Gefahr, bei einem Dooring-Unfall in die Mithaftung zu kommen - abgesehen von dem Schaden, den man selbst erleidet. Das erfordert ein anderes Fahrverhalten, als es bisher gelehrt wurde: Immer ganz rechts fahren ist eben nicht immer richtig. Allerdings erfordert das die Rücksichtnahme anderer Verkehrsteilnehmer (vor allem Autofahrer), die diese Situation für Radfahrer kennen sollten, damit Verständnis dafür aufgebracht wird, falls Radfahrer:innen weiter in der Fahrbahnmitte fahren.

> siehe auch Nachricht
Fahrrad-Symbole mit Dooring-Gefährdung vom 12.09.2022
ADFC-HE-HT-UL-sp, 2022-10-11

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Radweg Wehrheim - Usingen > Kreisel Usinger Straße
Auffahrt vom Kreisel auf den Bürgersteig über zwei BordsteinkantenAbsenkung im Kreisel der Usinger Straße zum Fuß-/Radweg

Seit dem 29. September 2022 ist die Stelle, an der man vom Kreisel der Usinger Straße aus direkt auf den für den Radverkehr freigegebenen Fußweg Richtung Usingen / Oberloh fahren konnte, auf Null-Niveau abgesenkt.

Bisher mussten zwei unmittelbar hintereinander folgende abgerundete Bordsteinkanten überwunden werden. Die Absenkung ist nicht nur ein erheblicher Komfortgewinn, auch lässt sich die
Kreiselfahrbahn so zügiger in Richtung Oberloh verlassen. Weiter so!
Bild 1: So sah es bisher aus...

Abgesenkte Auffahrt aus dem Kreisel auf den freigegebenen Fußweg

Kreisel Usinger Straße, Zufahrt zum freigegebenen Fußweg
Bild 2: abgesenkter Kreisel; Verortung in
Open Streept Map Link zur Stadt Bad Camberg

Der Fußweg erfüllt weiter nicht die Anforderungen für den Radverkehr, er ist weiterhin deutlich zu schmal. Als dauerhafte Lösung wäre das schwierig zu rechtfertigen, unter Berücksichtigung der Mindestmaße ist die Ausweisung nicht zulässig. Im Radverkehrskonzept Hochtaunus steht wohl deshalb auch die Wegverbreiterung in der Maßnaghmenliste. Anders sieht das aus, wenn es eine vorübergehende Lösung ist, bis ein StvO-konformer Zustand hergestellt ist. Der ADFC hofft allerdings auf einen Ausbau, schließlich ist der Weg nicht nur lokal von Bedeutung für den Weg zum Oberloh, sondern liegt auf einer der wichtigen Verbindungsachsen im Usinger Land (Linie Usingen - Wehrheim -Saalburg - Rhein/Main) und ist auch noch Teil des Radhauptnetzes Hessen. Hier winken beim Ausbau Fördermittel und eine höhere Priorisierung für Umsetzungsmaßnahmen. Allerdings muss das die Gemeinde anstoßen. Mit einer Verbreiterung auf 2,5m wären die Mindestanforderungen erfüllt, zusammen mit den bereits aufgebrachten Farbmarkierungen in den Querungsbereichen der folgenden Gewerbegebiet-Zufahrten könnte das Richtung Usingen / Oberloh eine runde Sache werden.

Das Radverkehrskonzept Hochtaunus bleibt in diesem Bereich etwas "unscharf", hier wurde - wie an anderen Stellen auch - lediglich grundsätzlich Maßnahmenideen im Sinne einer Trassenlösung im Konzept aufgeführt, um überhaupt einmal zu Kostenschätzungen zu kommen. Die konkrete Ausgestaltung ist durchaus anders gestaltbar, das Konzept ist grundsätzlich nicht als detailgebundene Vorgabe zu verstehen. Mehr zu diesem Aspekt auf unseren Nachrichten zum
Radverkehrskonzept Hochtaunus im Usinger Land.
ADFC-HE-HT-UL-sp, 2022-09-30
Ergänzung 2022-10-02

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Radweg Wehrheim - Usingen > Fahrbahnmarkierung Höhe Am alten Sportplatz
Fahrrad-Symbole mit Dooring-Gefährdung

Auch in der Usinger Straße wurden Fahrrad-Symbole aufgebracht. Wie an sehr vielen anderen Stellen auch hat sich die Gemeinde nicht an die Empfehlungen aus dem Radverkehrsnetz gehalten, die genaue Angaben zu den Abständen vom Fahrbahnrand machen - gerade bei geparkten Autos. So stellen die Markierungen, wenn sie ein Radfahrer bei geparkten Pkw befolgt (was hier die Regel ist), eine Gefahr dar, die vorher nicht bestand. Radfahrer:innen müssen einen Abstand von mindestens 0,8m - 1,0m von geparkten Pkw halten, um nicht in Türen zu fahren, die ein Fahrzeuginsasse unaufmerksam öffnet. Man muss links vom Symbol fahren, nicht über das Symbol - wenn rechts Autos geparkt sind.

Dooring-Situation und tatsächliche erforderliche Fahrlinie
Wegzustand Radweg Wehrheim-Usingen, Einmündung Johann-Gutenberg-Straße
Bild 1: Fahrlinie und für Dooring gefährdete Bereiche; Verortung in
Open Streept Map Link zur Stadt Bad Camberg

Abgesehen von der enormen Verletzungsgefahr haftet ein Radfahrer auch mit, wenn das passiert. Das Symbol müsste, wenn überhaupt, sehr viel weiter in der Mitte angebracht werden. Darum ist jeder Radfahrer gut beraten, als Fahrlinie etwa den grünen Pfeil zu nutzen und frühzeitig so weit in die Fahrbahnmitte zu fahren.

Grafik (Auszug) zu Musterlösungen für Markierungen
Grafik aus dem Radverkehrskonzept Hochtaunus: Abstände für Fahrradsymbole zu parkenden Fahrzeugen
Klarer Abstand: 1,75m vom parkenden Fahrzeug, 1,25m ohne parkende Fahrzeuge - das wird in Wehrheim nicht eigehalten
Quelle Planungsbüro rv-k: Radverkehrskonzept-Hochtaunus (Web-GIS) Link zur Stadt Bad Camberg

Dasselbe Problem gibt es in der Köpperner Straße (Saalburgsiedlung innerorts). Zu jedem Bürgersteig soll nach den Empfehlungen erst in 1,25m Abstand ein Symbol aufgebracht werden - in Wehrheim sind es regelmäßig 10-20 cm Abstand.

Interessant ist die Frage, ob eine Verwaltung, die Radfahrer:innen zu Fehlverhalten erst ermutigt - wie das hier zweifellos der Fall ist - eventuell bei Schäden ganz oder teilweise mithaftet. Für Geschädigte könnte es sich lohnen, das auszufechten. Der ADFC wird sich jedenfalls an die Gemeinde wenden, um diese Symbole entweder versetzen oder entfernen zu lassen.

Markierungen in Frankfurt: So muss es sein!
Fahrrad-Symbole bei parkenden Autos in Frankfurt (Schlossstraße)
Quelle: ADFC Frankfurt e.V,: Artikel zur Schlosstraße in Frankfurt-Bockenheim Link zur Stadt Bad Camberg

Hier kann man sehen, wie es richtig gemacht wird. Wieso macht man das in Wehrheim anders, obwohl es klare Empfehlungen im Radverkehrskonzept Hochtaunus gibt?
ADFC-HE-HT-UL-sp, 2022-09-12

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Radweg Wehrheim - Usingen > Fahrbahnmarkierung Höhe Ortseingang Wehrheim
Wegsperrung ortseinwärts auf dem Bürgersteig - zum Zweiten

Bitte lesen Sie zuvor den gleichnamigen Beitrag auf dieser Seite weiter unten vom 6.7.22 (Link).

In einem Zeitungsartikel der Taunus Zeitung vom 8.7.22 unter dem Titel "Jetzt werden die Kosten verteilt" wird Kritik an der Fahrradwegführung vom Oberloh Richtung Dorf geübt. Der Fahrradweg würde abrupt enden. Besonders für Kinder wäre das schwierig, sie wüssten nicht, wo sie fahren sollten.

ADFC-Kommentar:

Zunächst gab es dort nie einen "Fahrradweg", sondern immer nur einen Fußweg, der überhaupt nicht beschildert war. Fahren dürfte man da rechtlich betrachtet noch nie. Zu schmal war er schon immer, innerörtliche Fußwege sollen 2,5 Meter breit sein. Nun fällt es aber auf, denn auf so einem Weg darf man einfach keinen Radverkehr führen. Übrigens: Mindestens ein schwerer Unfall (mit einem Erwachsenen) ist schon passiert! Dem ADFC sind weitere beinahe-Unfälle aus persönlichen Unterhaltungen bekannt.

Was Kinder angeht, kommt es hier auf das Alter an: Bis 10 Jahre darf man auf dem Bürgersteig fahren, ein Erwachsener darf ein Kind auch dabei mit dem Rad begleiten - das ist völlig legal. Es stimmt natürlich: Das muss einem erst mal beigebracht werden. Zwar gibt es einen "Fahrradführerschein" und auch die Eltern sind hier in der Pflicht, aber vielleicht lohnt es sich, hier mal einen Artikel in den Wehrheimer Veranstaltungskalender zu setzen, wie man sich hier richtig verhält.

Für die Regelgung, dass Kinder bis 10 Jahre geradeaus fahren dürfen, besteht keine eigene Beschilderungsmöglichkeiten gemäß StVO. Hier wurde das StVO-Schild Nr.
267, "Verbot der Einfahrt" (Wikipedia... Symbol externer Link) gewählt, vielleicht wäre das Schild Nr. 239 "Gehweg" (Wikipedia... Symbol externer Link) die bessere Wahl - es läuft rechtlich aber auf das Gleiche heraus: Rad fahrende Kinder bis 10 Jahre gelten nicht als Radfahrer, sondern als Fußgänger. Für sie gilt das "Verbot der Einfahrt" - für die Nutzung eines Bürgersteigs! - folglich nicht. Klarer wäre das Schild "Geweg". Insgesamt muss man sagen: Wirklich klar wird es hier so nicht.

Der ADFC hat unter anderem deshalb auch frühzeitig vorgeschlagen, den Weg zu verbreitern, damit man das Geradeausfahren erlauben darf. Abgesehen davon hätte das allen Beteiligten auch vorher schon auffallen können und müssen. Darum hat sich aber bislang offensichtlich niemand gekümmert oder es wurde politisch nicht gewollt. Es wird schon viel länger zwar über die Querung am Oberloh und eine Beleuchtung des straßenbegleitenden Wegs geredet, aber nicht darüber, was man denn im weiteren Verlauf noch tun muss - von niemandem (außer dem ADFC). Schon längst hätten Ausbaumaßnahmen ergriffen oder zumindest in die Wege geleitet werden können. Warum steht eine teure Beleuchtung auf der Agenda, die Wegverbreiterung aber nicht? Und das Beste: Dieser Weg wurde erst Mitte Mai vollständig aufgerissen, man hätte ihn im Zuge der Bauarbeiten gleich verbreitern können.

Der ADFC schlägt vor - wie in der Ausarbeitung unten auf der Seite (
Bereitstellung der ADFC-Ausarbeitung zum Download) nachzulesen, den Weg auf 3m bis zur ersten Einmündung der Johann-Gutenberg-Straße zu verbreitern, dann auf 2,5m bis zur Rudolf-Diesel-Straße und bis zum Kreisel, wobei spätestens in Höhe der Rudolf-Diesel-Straße tatsächlich der Wechsel auf die Fahrbahn sinnvoll wird. Dafür ist an dieser Stelle eine Querungshilfe ähnlich wie am Oberloh notwendig, die hier in Form eines Fahrbahnteilers realsiert werden könnte und gleichzeitig den Feldwegrandweg an der Residenz mit absichert. Bereits die beiden Wegverbreiterungen wären sehr sinnvoll, der Platz ist auch da. An einer der Einmündungen kann man viel leichter und sicherer auf die Fahrbahn wechseln als kurz vor dem Ortsbeginn. Eine Querungshilfe kann auch später kommen, solch eine Planung dauert einfach lange. Im Übrigen ist eine Querungshilfe in diesem Bereich nicht nur der Vorschlag des ADFC, sondern auch im Radverkehrsnetz Hochtaunus vorgesehen.

Durch den Kreisel muss man jedoch auf der Fahrbahn fahren. Ein Problem sind die Kreiselzu-/ausfahrt von/zur Ortsmitte hin: Die Zufahrt ist sehr breit ausgefallen - so breit, dass ein Radfahrer und ein Auto gerade nebeneinander passen - aber ohne den Sicherheitsabstand von 1,5m. Eigentlich gilt hier ganz klar für Autos ein sogenanntes "faktisches Überholverbot", weil der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann. Was passiert in der Regel? Es wird trotzdem überholt, eben auch ganz ohne Abstand. Das ist der Breite der Zufahrten geschuldet, weniger hätte es auch getan. Da es nunmal so ist, schlägt der ADFC vor, trotz "faktischem Überholverbot" (das man nicht sieht), ein Überholverbot von Radfahrern anzuordnen. Das leistet das StVO-Schild Nr. 277.1 mit dem sperrigen Namen "Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen"
(Wikipedia... Symbol externer Link), das an der Ausfahrt und der Zufahrt jeweils am Anfang angebracht werden müsste, bei der Ausfahrt Rochtung Ortsmitte kommt noch die Aufhebung StVO-Schild Nr. 281.1 (Wikipedia... Symbol externer Link) hinzu.

Wie es dann nach dem Kreisel weiter geht, ist noch mal ein eigenes Thema. Auch hier hat der ADFC etwas vorgeschlagen, was Radfahrer:innen gut schützen und Autofahrer nicht behindern würde. Statt dessen passiert etwas anderes: Auf der recht breiten Fahrbahn zwischen Kreisel und Kappengraben radelt man in beiden Richtungen "ungeschützt" auf der Fahrbahn, lediglich ein paar Symbole jeweils ganz rechts auf der Fahnbahn unterstützen das Radfahren. Es ist zu erwarten, dass unachtsame oder eben rücksichtlose Autofahrer beim Überholen von Radfahrer:innen aufgrund der Fahrbahnbreite insbesondere bei Gegenverkehr den Überholabstand nicht einhalten und so nicht nur Radfahrer:innen gefährden, sondern auch ein Gefühl der Gefährdung aufkommen lassen, das in der Folge vom Radfahren abhält.

[Stefan Pohl]

ADFC-HE-HT-UL-sp, 2022-07-08

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Radweg Wehrheim - Usingen > Einmündung Johannes-Gutenberg-Straße
Querung der Johannes-Gutenberg-Straße erhält Fahrbahnmarkierung
- aber: Vorfahrt-achten-Schild zugewachsen


Die Johann-Gutenberg-Straße - die Einmündung gleicht der Einmündung der Rudolf-Diesel-Straße etwas weiter südlich, an der es Mitte 2021 einen typschen und schweren Unfall mit einem Radfahrer gab - hat eine Markierung für den querenden Weg erhalten. Die Querung ist nun gut erkennbar:
Wegzustand Radweg Wehrheim-Usingen, Einmündung Johann-Gutenberg-Straße
Bild 1: Sicht Richtung Oberloh; Verortung in
Open Streept Map Link zur Stadt Bad Camberg
Der folgende Fußweg ist für Radfahrer frei gegeben, obwohl er zu schmal ist. Als provisorische Lösung bis zu einem Ausbau kann man das so machen, allerdings sollte der Ausbau auch zügig im nächsten Jahr mit in diesem Jahr einzustellenden Haushaltsmitteln vorgenommen werden. Der ADFC empfiehlt, klar über die Mindestbreite von 2,5m hinauszugehen und die Werbetafel so zu versetzen, dass sie die Sicht auf den Weg nicht versperrt, etwa direkt an die Hecke. Noch besser könnten zwei Tafeln sein, die jeweils vor den Hecken im Bereich der abgeschrägten Bordsteinwege aufgestellt werden.

Auch von der Johann-Gutenberg-Straße ist die Markierung nun gut zu erkennen. Da nur von links Radfahrer kommen dürfen, braucht es auch kein Hinweisschild für Radfahrer:innen von rechts.

Wegzustand Radweg Wehrheim-Usingen, Einmündung Johann-Gutenberg-Straße
Bild 2: Sicht von der Johann-Gutenberg-Straße aus - das Vorfahrt-achten-Schild ist gar nicht zu sehen!
Leider ist das Vorfahrt-achten-Schild, das sich über dem Straßennamenschild rechts befindet, völlig zugewachsen und nicht mehr zu erkennen. Da muss einfach nur noch freigeschnitten werden.

Zur Erinnerung: Was der ADFC in seiner Ausarbeitung vorgeschlagen hat

Eine Markierung der Querung hat der ADFC als Sofortmaßnahme bereits sehr früh vorgeschlagen. Das kann aber nur das Provisorium sein. Im Vordergrund steht an dieser Stelle die erhebliche Verbreiterung des Bürgersteigs.

Sehr schade: Mitte Mai wurde der Abschnitt von der Johann-Gutenberg-Straße bis zum Beginn des Feldwegs komplett aufgerissen (siehe Bild in der Meldung
Wegsperrung ortseinwärts auf dem Bürgersteig weiter unten) und sttt ihn gleich zu verbreitern, wurde er in der gleichen viel zu schnmalen Breite wieder hergestellt. Die Gemeinde kann auch nicht anführen, das hätte man nicht wissen können. Der ADFC hat bereits im August 2021 die Verbreiterung in seiner Ausarbeitung aufgeführt. Wenn man einen Ausbau will, müssen dafür bei den anstehenden Haushaltsberatungen für 2023 Mittel vorgesehen werden. Der ADFC Usinger Land verweis in diesem Zusammenhang auf das Radverkehrskonzept Hochtaunus und die Forderung, spätestens ab 2023 regelmäßig eine erkleckliche Summe im Haushalt bereitzustellen (siehe Radverkehrskonzept Hochtaunus - im Usinger Land).
ADFC-HE-HT-UL-sp, 2022-07-06

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Radweg Wehrheim - Usingen > Einmündung Johannes-Gutenberg-Straße
Querung der Rudolf-Diesel-Straße erhält Fahrbahnmarkierung

Die Rudolf-Diesel-Straße, an der es Mitte 2021 einen typschen und schweren Unfall mit einem Radfahrer gab - hat eine Markierung für den querenden Weg erhalten. Die Querung ist nun gut erkennbar:
Wegzustand Radweg Wehrheim-Usingen, Einmündung Rudolf-Diesel-Straße
Bild 1: Sicht Richtung Oberloh; Verortung in
Open Streept Map Link zur Stadt Bad Camberg
Der folgende Fußweg ist für Radfahrer frei gegeben, obwohl er zu schmal ist. Als provisorische Lösung bis zu einem Ausbau kann man das so machen, allerdings sollte der Ausbau auch zügig im nächsten Jahr mit in diesem Jahr einzustellenden Haushaltsmitteln vorgenommen werden. Der ADFC empfiehlt, klar über die Mindestbreite von 2,5m hinauszugehen und die Werbetafel so zu versetzen, dass sie die Sicht auf den Weg nicht versperrt, etwa direkt an die Hecke. Noch besser könnten zwei Tafeln sein, die jeweils vor den Hecken im Bereich der abgeschrägten Bordsteinwege aufgestellt werden. Auch von der Rodolf-Diesel-Straße ist die Markierung nun gut zu erkennen, ein Vorfacht-achten-Schild gibt es auch. Da nur von links Radfahrer kommen dürfen, braucht es auch kein Hinweisschild für Radfahrer:innen von rechts.
ADFC-HE-HT-UL-sp, 2022-07-06

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Radweg Wehrheim - Usingen > Fahrbahnmarkierung Höhe Ortseingang Wehrheim
Wegsperrung ortseinwärts auf dem Bürgersteig

Geradeaus darf am Ortseingang nun nicht mehr weiter gefahren werden: Dies ist per StVO-beschilderung (Verbot der Einfahrt) verboten:
Wegzustand Radweg Wehrheim-Usingen, Höhe Ortsgrenze Wehrheim (Verkehrsführung)
Bild 1: Sicht Richtung Wehrheim; Verortung in
Open Streept Map Link zur Stadt Bad Camberg

Rechtlich geht es einfach nicht anders. Der Weg ist zu schmal. Ein typischer Unfall ist Mitte 2021 mit einem Erwachsenen bei der Querung einer Einmündung auch schon passiert, das muss sich mit einem Jugendlichen, der vom Oberloh heimfährt, nicht wiederholen. Die Akzeptanz ist auf Anhieb noch nicht da: Als das Bild vom ADFC angefertigt wurde, fuhr promt eine erwachsene Person einfach geradeaus weiter. Eventuell kann ein weiteres StVO-Schild, das das Rechtsabbiegen vorschreibt (Zeichen 209, vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts,
Wikipedia... Symbol externer Link), an dem Pfosten im Bildvordergrund (Rückseite der vorhandenen Schilder) angebracht werden, um die Wirkung zu verstärken.

Es muss betont werden, dass dies alles nur eine provisorische Lösung sein kann. Es ist keine Querungshilfe über die Fahrbahn vorhanden. Eine solche Querungshilfe ist im Radverkehrskonzept des Hochtaunuskreises als Maßnahme P456 (siehe
GIS-System... Symbol externer Link dort hinterlegt mit Musterlösungen) vorgesehen.

Der ADFC hat auch in seiner Ausarbeitung (siehe unten) und auch schon im Rahmen der Erstellung des kreisweiten Radverkehrskonzept Hochtaunus eine etwas andere Lösung als im Radverkehrskonzept Hochtaunus vorgeschlagen, nämlich die Verbreiterung des Weges geradeaus, die Wegführung bis zur Rudolf-Diesel-Straße als Zweirichtungsradweg und statt am Ortseingang in Höhe der Rudolf-Diesel-Straße einen Fahrbahnteiler herzustellen. Das hätte den Vorteil, dass gleich der Feldwegrandweg zur Residenz mit abgesichert wäre, der ebenfalls häufig von Radfahrer:innen benutzt wird. Die Rückmeldung war, dass über Details ohnehin gesprochen werden muss - das ist also hinsichtlich der konkreten Umsetzung durchaus offen.

Schade außerdem: Ausgerechnet der Bürgersteig geradeaus bis zur nächsten Einmündung, der Johannes-Gutenberg-Straße, wurde vor kurzem komplett aufgegraben. Statt ihn in der bisherigen Breite wiederherzustellen, hätte man den Abschnitt gleich komplett verbreitern können
:
Wegzustand Radweg Wehrheim-Usingen, Höhe Ortsgrenze Wehrheim (Wegarbeiten)
Bild 2: Wegarbeiten am 18. Mai 2022; Verortung in
Open Streept Map Link zur Stadt Bad Camberg

Die Chance wurde verpasst.
ADFC-HE-HT-UL-sp, 2022-07-06

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Radweg Wehrheim - Usingen > Fahrbahnmarkierung Höhe Ortseingang Wehrheim
Neue Fahrbahnmarkierung auf dem Radweg Wehrheim - Usingen, Nähe Ortseingang Wehrheim (Verkehrsführung)

Der Weg zwischen Oberloh nach Wehrheim (Usinger Straße, K725) hat viele Probleme, vor allem innerorts. Die Bürgersteige sind samt und sonders durchgängig zu schmal, um darauf Radverkehr führen zu können. Ohne Wegverbreiterung ist das nicht zulässig, es müsste auf der Straße geführt werden.
Richtung Wehrheim hat dies nun richtiger Weise Konsequenzen: Radfahrer wechseln auf die allgemeine Fahrbahn. Auf den ersen Blick sieht alles prima aus - leider wurde nicht für die Gegenrichtung mitgedacht.

Wegzustand Radweg Wehrheim-Usingen, Höhe Ortsgrenze Wehrheim (Verkehrsführung)
Bild 1: Sicht Richtung Wehrheim; Verortung in
Open Streept Map Link zur Stadt Bad Camberg
Die Überführung ist prinzipiell gut gedacht, eine Weiterfahrt geradeaus bei dem Wegzustand rechtlich einfach nicht möglich. Deshalb fordert der ADFC den Ausbau des innerörtlichen Wegs. Wer vom Oberloh kommt, dem wird unmissverständlich klar gemacht: Ab hier ist auf die Fahrbahn zu wechseln. Das ist auch besser, denn die nächste Einmündung ist lebensgefährlich: zu schmal, keine Erkennbarkeit, keine Markierung der Querung, keine Warnschilder, Schwerlastverkehr. Eine Wartelinie für den Wechsel ist vorhanden, auch ein Vorfahrt-achten-Schild gibt es. Als provisorische Lösung ist das in Ordnung. Wenn da nicht der Radverkehr in Gegenrichtung wäre...

Wegzustand Radweg Wehrheim-Obernhain, Höhe Kellerhof (Markierung, Warnschild, Sperrung)
Bild 2: Ummarkierung und Wegausbesserung sind erforderlich!

Auch für die Gegenrichtung, also aus Wehrheim kommend, sind die Fußwege ohne Ausbau zu schmal, der Radverkehr müsste auf der Fahrbahn geführt werden - auf jeden Fall muss damit gerechnet werden. Das ist hier sehr vage gehalten, man kann das an dieser Stelle so oder so interpretieren. Kennt man die nächste Einmündung, stellt man fest: Hier ist Radverkehr freigegeben - was nicht so sein dürfte. Der grüne Pfeil im Bild oben zeigt, dass eigentlich ja auch Radfahrer von der Fahrbahn auf den Radweg wechseln müssen. Leider ist das nicht vorgesehen: Die Fläche suggeriert eindeutig, dass nur für den Radverkehr vom Oberloh kommend Platz ist - und da wird man sich auch tunlichst ganz links aufstellen, das ist besser zu fahren. Die rote Linie zeigt, wie die Markierung hätte sein müssen, damit auch die Gegenrichtung möglich ist. Außerdem sollte in dem rot eingekreisten Bereich unbedingt die Kante befestigt werden, damit man etwas abgerundeter fahren kann. Das wird bei Dunkelheit ein Problem, solche Ecken sind schlecht erkennbar und bergen erhöhte Sturzgefahr (und das beim Wechselvorgang auf die Fahrbahn!).

ADFC-HE-HT-UL-sp, 2022-06-30

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26. Oktober 2021

Wehrheim: Usinger Straße
Mit dem Rad sicher in Wehrheim vom und zum Oberloh?

Wohl eher nicht.

Auffahrt vom Kreisel auf den Bürgersteig über zwei BordsteinkantenDie Usinger Straße in Wehrheim führt von der Ortsmitte zum Oberloh. Sie ist in wesentlichen Teilen nicht nur nicht fahrradgerecht, sie stellt sogar eine erhebliche Gefährdung dar.

Außerorts bis zum Oberloh gibt es einen straßenbegleitenden, asphaltierten Weg, der gut vom Radverkehr genutzt werden kann. Diesen Abschnitt möchte man sogar solar und sensorgesteuert beleuchten. Die Querung am Oberloh kommt, bis dahin wird sehr aufwändig vor querenden Radfahrern gewarnt. Es wird kaum ein Aufwand gescheut - und das ist erforderlich und gut so!

Das Bild zeigt zeigt einen vergleichsweise kleinen Mangel, über den man sich als Radfahrer allerdings maximal ärgert: Die Auffahrt aus dem Kreisel mit einer doppelten Bordsteinkante auf den Bürgersteig, der viel zu schmal ist und auch unter den Mindestmaßen liegt, für die es Freigaben für den Radverkehr geben soll (insbesondere wenn wie hier Platz für breitere Wege da wäre).

Im Abschnitt Am Kappengraben - Wehrheim Mitte gilt immerhin noch Tempo 30, Radfahrer müssen im Verkehr mitfahren. Das löst sicher keine Begeisterung aus. Legt man die Maßstäbe des Landes Hessen für den Schulverkehr an, den man für jugendliche Radfahrende von und zur Sportanlage ansetzen sollte, sind Zweifel durchaus berechtigt, dass dies wirklich gut ist. Es geht aber insgesamt gerade noch so durch.

Ganz anders sieht es zwischen der Straße Am Kappengraben und dem Ortsausgang aus. Die Usinger Straßeist in weiten Teilen ist ein Musterstück, auf dem man wohl alle Fehler bei Radverkehrsanlagen versammelt hat, die man nur machen kann. Das nebenstehende Bild zeigt noch eine harmlose Radfahrer-Gängelung: Eine doppelte Bordsteinkante zur Auffahrt auf den viel zu schmalen Bürgersteig vom Kreisel aus.

Während am Oberloh stark interveniert wird, um eine sichere Querung zu den Sportanlagen zu bekommen, wird auf die Usinger Straße innerorts nicht eingegangen. Der ADFC hat deshalb eine umfassende Ausarbeitung angefertigt, die geeignete Maßnahmen mit möglichst geringem Aufwand vorschlägt. Berücksichtigt wurden dabei die Maßnahmenvorschläge eines Radverkehrsbüros, das für den Hochtaunuskreis das Radverkehrsnetz betreut und dessen Vorschläge nach Ansicht des ADFC nur bedingt Abhilfe schaffen würden und schon gar nicht schnell umsetzbar sind. Der ADFC im Usinger Land hat Lösungen.

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26. Oktober 2021

Wehrheim: Usinger Straße
Bereitstellung der ADFC-Ausarbeitung

Der ADFC Usinger Land stellt im ersten Schritt die Ausarbeitung öffentlich bereit.
Die nachfolgende Ausarbeitung (siehe unten, PDF-Download) beschreibt den Ist-Zustand in Text und Bild und schlägt im Detail umfassende Verbesserungen mit Bezugnahme auf die bisherigen Planungen des Hochtaunuskreises vor.

Hier die wesentlichen Kritikpunkte als Stichpunktliste:
  • viel zu schmale Radwege, massiver Verstoß gegen Vorgaben für Wegbreiten
  • schlechte Einsehbarkeit
  • zusätzliche Sichtbehinderungen durch Werbetafeln
  • keine Markierung der Querungsstellen an Seitenstraßen
  • keine Hinweise an Seitenstraßen auf querenden Radverkehr
  • keine Einsehbarkeit der Zufahrt zum Baufachhandel Eckard von der Ortsmitte aus
  • unklare Regelung, wo Radfahrer Ortseinwärts fahren sollen - das Unterlassen klarer Vorgaben verleitet zu falschen Verhalten
  • doppelte Bordsteinkanten bei der Aufffahrt vom Kreisel auf den Bürgersteige
Behebungsmaßnahmen als Stichpunktliste:
  • Wegverbreiterungen
  • klare Wegführungen für beide Fahrtrichtungen
  • Markierungen von Querungsstellen an einmündenden Straßen
  • Neuaufteilung von Fahrbahnflächen zugunsten des Radverkehrs
Einige einfache Maßnahmen können sofort umgesetzt werden und damit zu einer unmittelbaren Verbesserung der Situation beitragen. Im einzelnen sind dies:
  • Markierungen aller Querungsstellen an einmündenden Straßen (Johann-Gutenberg-Straße, Rudolf-Diesel-Straße)
  • Warnschilder an den einmündenden Straßen für ausfahrende Fahrzeuge (Johann-Gutenberg-Straße, Rudolf-Diesel-Straße)
  • Ausweisung des Bürgersteigs in Richtung Ortsmitte als reiner Fußweg, damit nicht versehentlich der viel zu schmale linksseitige Bürgersteig in gegenrichtung unzulässiger Weise befahren wird - ausgenommen sind davon Kinder im Alter von 10 Jahren oder jünger sowie deren begleitende Erwachsene
  • Hinweisschild vor dem Ortseingang für Kraftfahrzeuge wegen querender Radfahrer
  • Neuaufteilung der Fahrbahn zwischen Ortseingang und Kreisel, Markierung eines breiten Schutzstreifens für Radfahrer Richtung Ortsmitte (1,5m sind möglich), Verschmälerung der anderen Fahrbahnen / Versetzen des Mittelstreifens
  • Neuaufteilung der Fahrbahn zwischen Kreisel und der Einmündung Am Kappengraben, Markierung eines breiten Schutzstreifens für Radfahrer Richtung Ortsmitte (1,5m sind möglich), Verschmälerung der anderen Fahrbahnen / Versetzen des Mittelstreifens
  • Versetzen von Werbetafeln
  • Anordnung von Überholverboten von Radfahrern in der Kreiselzu- und -abfahrt Richtung Ortsmitte - für den Fall, dass Radfahrer legalerweise auf der Fahnbahn fahren
  • Spiegel an der Ein-/Ausfahrt zum Baufachandel Eckardt
Die unbequeme Wahrheit ist dabei: Ortseinwärts wird man wohl als Radfahrer:in auf der Straße fahren lassen müssen - eigentlich sofort und damit vorerst mit wenig Schutz und ohne sichere Querungsmöglichkeiten. Wer als Radfahrer den Weg linksseitig befährt, läuft Gefahr, voll für alle Folgen zu haften. Das ist den Versäumnissen in der Vergangenheit geschuldet. Einen typischen Unfall gab es schon:
Verbesserungen sind - auch recht schnell - möglich. Der ADFC macht dafür Vorschläge: schnell und mittelfristig umsetzbare Lösungen. Die Diskussion darüber sollte endlich in der Intensitiät und mit dem Nachdruck geführt werden, wie es auch bei der Querung am Oberloh der Fall ist.
ADFC-HE-HT-UL-sp, 2021-10-26

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Bereitstellung der ADFC-Ausarbeitung zum Download

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6. Juli 2022

Wehrheim: Usinger Straße
Themeneinführung: Bedeutung und Ausgangszustand im Juni 2022

Diese Themeneinführung ist im wesentlichen einen Auszug aus der ADFC-Ausarbeitung, die zum Download bereitsteht.

Bedeutung des Abschnitts

Der Streckenabschnitt Usinger Straße ist als Teil des Radhauptnetzes Hessen eine landesweite Hauptverbindung von Zentren in der Linie Friedrichsdorf – Usingen – Weilburg.

Der Streckenabschnitt ist aus Usinger Sicht eine überregionale Hauptverbindung durch das Köpperner Tal (westlicher Bereich Rhein/Main) sowie über die Saalburg (mittlerer Bereich Rhein/Main) alternativlose Anbindungen an das Rhein-Main-Gebiet.

Der Streckenabschnitt ist die regionale Hauptverbindung zwischen Wehrheim und Usingen im Alltags-, Schul- und Freizeitradverkehr.

Der Streckenabschnitt ist eine innerörtliche Hauptverbindung wegen der Sportanlage am Oberloh (Freiluftanlage und neu errichtete Sporthalle) mit hoher Bedeutung insbesondere für Jugendliche.

Der Streckenabschnitt erfüllt im lokalen und regionalen radtouristischen Bereich eine wichtige Zubringerfunktion von bzw. zu den Rundrouten um Usingen (Buchfinkenroute) und den geplanten Rundrouten um Wehrheim (sportliche Variante sowie Familienvariante) zur Wehrheimer Mitte.

Gemäß den Musterlösungen und Qualitätsstandards des Landes Hessen (
Aufruf bei Hessen Mobil Symbol externer Link) leitet sich aus der hohen Bedeutung für Jugendliche eine mit einem Schulweg gleichzusetzende Funktion ab, die die höchsten Anforderungen an Radverkehrsanlagen stellt.

Ausgangszustand im Juni 2022

Für den Radverkehr ist ein durchgängig deutlich, teilweise stark unterdimensionierter straßenbegleitender Fußweg ab der Einmündung Am Kappengraben in Richtung Usingen freigegeben.

Die Fahrradwegweisung verweist darüber hinaus ab der Ortsgrenze in Richtung Ortsmitte ebenfalls zur Weiterfahrt auf der nicht für diese Richtung für den Radverkehr freigegebenen straßenbegleitenden Fußweg, sie verweist zur Weiterfahrt nicht auf die allgemeine Fahrbahn und fördert damit nicht StVO-konformes Verhalten.

Die Einmündungen in das anliegende Gewerbegebiet sind nicht auf Zweirichtungsradverkehr ausgelegt.

Für Fußgänger besteht in dem gesamten betrachteten Bereich der Usinger Straße nur auf einer Seite ein Fußweg, den Fußgänger in beiden Richtungen nutzen müssen.

Eine Freigabe für den Radverkehr in Gegenrichtung (Richtung Ortsmitte) auf dem Fußweg besteht nicht.

In Gegenrichtung ist gar keine Beschilderung angebracht (auch nicht als reiner Fußweg). Der aus Richtung Usingen/Oberloh kommende Feldweg geht übergangslos und ohne Kennzeichnung in den nicht dafür geeigneten Fußweg (zu geringe Wegbreiten, keine Kennzeichnungen/Markierungen, keine ausreichenden Sichtbeziehungen) über.
ADFC-HE-HT-UL-sp, 2022-07-06

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