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letzte Aktualisierung: 26.04.2024

 Sie sind hier: ADFC Usinger Land > NachrichtenNeu-Anspach / Usingen / Wehrheim (Einzelnachrichten)
Usinger Land: Einbahnstraßen (und deren Freigaben für den Radverkehr)
Einbahnstraßen und Verkehrsschilder - Symbolbild
Usinger Land
Einbahnstraßen (und deren Freigaben für den Radverkehr)
An dieser Stelle bündeln wir Fahrradthemen - soweit sie dem ADFC bekannt werden bzw. recherchiert werden konnten - zum Thema Einbahnstraßen und Freigaben für den Radverkehr.

Letzte Nachricht(en):
Übersicht aller Nachrichten
Übersicht aller Bewertungen

In dieser Übersicht bewerten wir den Umsetzungsstand, der ja in erster Linie für die Betroffenen relevant ist. Eine Gesamtbewertung der einzelnen Vorgänge kann anders ausfallen, da unter Umständen noch weitere Aspekte einfließen können. Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass es zahlreiche geöffnete Einbahnstraßen gibt und dies meist gut oder sehr gut zu bewerten ist. Wir sehen uns jedoch nicht in der Lage, an dieser Stelle ein vollständiges Verzeichnis aufzuführen. Zudem handelt es sich um eine Pflichtmaßnahme, Einbahnstraßen wenn möglich zu öffnen. Wir werden aber dieses Verzeichnis beibehalten und aktualisieren. Es soll zeigen, ob und wie schnell sich die Kommunen bemühen, diese einschränkenden Umstände zu beseitigen.

An dieser Stelle möchten wir etwas ankündigen: Der ADFC wird weitere neue Einbahnstraßen für Usingen vorschlagen, deren Zweck es gerade sein soll, den Platz für sicheren Radverkehr in beiden Richtungen zu gewinnen, indem der Kfz-Verkehr von bisher zwei auf eine Richtung beschränkt wird. Wir hoffen, im Laufe des Jahres mehr sagen zu können. Lassen Sie sich überraschen!

Verweise:

  • EXTERN | Unfallforschung der Versicherer
    Einbahnstraßen und Fahrradstraßen
    www.udv.de/... Symbol für externen Link (ohne Funktion)
  • EXTERN | Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
    Radverkehrsführung in Einbahnstraßen mit entgegengerichtetem Radverkehr
    www.forschungsinformationssystem.de/...
    Symbol für externen Link (ohne Funktion)
  • EXTERN | Privatperson (Markus Herbst)
    Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung öffnen: So geht’s!
    www.stvo2go.de/... Symbol für externen Link (ohne Funktion)
  • EXTERN | Karte aus Open Street Map (soweit Angaben erfasst sind)
    Einbahnstraßen/-wege als Karte (geöffnet / nicht geöffnet) im Hochtaunuskreis
    overpass-turbo.eu/... Symbol für externen Link (ohne Funktion)
Diese Nachricht als Dossier:
Letzte Nachricht
Usinger Land > Einbahnstraßen (und deren Freigaben für den Radverkehr)
Freigabe Scheunengasse (Usingen) Mitte April festgestellt

Die Scheunengasse ist spätestens seit dem 15. April 2024 für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben. Leider fehlt noch etwas: Von der Straße Porbach aus darf man noch nicht einfahren.

Einmündung Scheunengasse in die Kreuzgasse
Scheunengasse / Kreuzgasse, Einmündungsbereich Mitte April 2024
Bild 1: Freie Fahrt aus der Straße Porbach fehlt, ein Verbot der Einfahrt fehlt auch; Verortung in Open Street Map Symbol für externen Link

Links fehlt noch ein Verbot der Einfahrt, rechts ist alles vollständig (rote Pfeile in Bild 01). Was auch noch fehlt: Im Vordergrund (Straße Porbach) von Bild 1 sieht man eine vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts - das müsste für den Radverkehr aufgehoben werden (Zusatz "Rad frei" darunter, gelber Pfeil).  Nicht zwingend klarstellen müsste man, dass man nicht links abbiegen darf - das verhindert ja das Schild "Verbot der Einfahrt", das im Bild 1 ganz links im Bereich zu sehen ist (grüner Pfeil). Im Zweifel kann man vielleicht auf das noch fehlende Zusatzschild "Rad frei" (das gleiche, wie es unter dem Verbot der Einfahrt angebracht ist) noch einen Pfeil geradeaus mit aufbringen. Alternativ kann man auch das Schild des Rechtsabbiegegebots entfernen. Denn tatsächlich gibt es für Radfahrende wie im Bild 1 kommend keinen Grund, nicht geradeaus fahren zu dürfen.

Einmündung Scheunengasse in die Wilhelmjstraße
Scheunengasse / Wilhelmjstraße, Einmündungsbereich Mitte April 2024
Bild 2: Breite Einmündung, Einbahnstraße jetzt mit Freigabe für Radverkehr; Verortung in Open Street Map Symbol für externen Link

Auf der Gegenseite gibt es nur ein Schild Einbahnstraße, da ja nur aus Richtung der Bahnhofstraße kommend (Bild 2: von links kommend) eingefahren wird.


Damit ändert sich auch die Bewertung, was den Status der Straße angeht, von ungenügend auf gut. Zum "sehr gut" fehlt noch die Freigabe für den Radverkehr, aus der Straße Porbach heraus geradeaus fahren zu dürfen.

Etwas anders sieht es beim Werdegang der Umsetzung aus. Immerhin gibt es keine Totalverweigerung, allerdings war die Regelung Teil des Gesamtbeschlusses der Stadtverordnetenversammlung für die Umgestaltung der Scheunengasse und wurde von der Verwaltung erst gar nicht und dann nur nach Androhung rechtlicher Schritte umgesetzt. Das ist in einer Schulnote ausgedrückt zwar nicht ungenügend, kann aber über ein mangelhaft auch nicht hinausgehen.

Wie lange die Freigabe schon besteht, wissen wir nicht. Eventuell wurde das gerade erst umgesetzt. Da darf man noch mal abwarten, ob die beteiligte Privatperson und eventuell auch die Öffentlichkeit, etwa in einer Neuigkeit auf der städtischen Homepage und einer Pressemitteilung, noch informiert wird.

ADFC-Bewertung zu dieser Einzelnachricht
Für die jetzt erfolgte Freigabe können wir ein Lob aussprechen, denn es zählt vor allem die Nutzbarkeit. Die Umsetzung kann sogar noch von gut auf sehr gut steigen, wenn die Einfahrt von der Straße Porbach noch freigegeben wird. Eine Gesamtbewertung berücksichtigt weitere Aspekte und wird angesichts der bisherigen Umstände definitiv zu einer Abwertung führen. Punkten kann die Stadt auch noch mit der Kommunikation.
offen (eine Gesamtbewertung wird zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen)
...Aspekt der Umsetzung
gut (Problem: Beschränkung aus der Straße Porbach heraus)
...Aspekt Werdegang
mangelhaft (keine Totalverweigerung – jedoch Ergebnis der „schwierigen“ Umstände insgesamt)
...Aspekt Kommunikation
offen (eventuell noch in Arbeit)
ADFC-HE-HT-UL-sp, 2024-04-26

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Zusammenstellung bisheriger Nachrichten
Usinger Land > Einbahnstraßen (und deren Freigaben für den Radverkehr)
Freigabe Scheunengasse (Usingen) seit Ende Februar angekündigt

Die Freigabe der Scheunengasse für den Radverkehr in Gegenrichtung ist nach dem ADFC zugespielten Informationen seit Ende Januar für die Umsetzung nach mehreren Wochen angekündigt. Nun sind seitdem sechs Wochen vergangen, daher erlauben wir uns in Vorfreude auf die wohl bald bevorstehende Freigabe nun die Erwähnung in Verbindung mit einer kleinen Erläuterung. Denn bei der Entscheidungsrevision sollen die Veröffentlichungen auf den Internet-Seite des ADFC Usinger Land zum Thema (dieses Dossier bildet das ab) auch eine Rolle gespielt haben. Das freut uns natürlich sehr. Als wesentlichen Auslöser der Entscheidungsüberprüfung ist jedoch klar die direkte Privatinitiative mit der Stadt zu nennen. Wir kommen aufgrund unserer ehrenamtlichen Tätigkeit nur nach und nach dazu, die noch nicht geöffneten Einbahnstraßen im Usinger Land auf Freigabemöglichkeiten abzuprüfen und danach mit entsprechend aufgearbeiteten Argumenten aktiv zu werden. Wir können schon mal ankündigen: Als nächstes geht es aus unserer Sicht um  die Einbanbeschränkungen in Pfaffenwiesbach (Schillerstraße / Nauheimer Straße).

Demnach wurde für die Scheunengasse die Freigabe bei der bisherigen Entscheidung hinsichtlich der zulässigen Fahrbahnbreite mit negativem Ergebnis geprüft. Sie scheiterte daran, dass es Stellen unter 3,5m Breite gab, was bei stärkerem Lkw-Verkehr zu berücksichtigen ist. Da es aber keinen stärkeren Lkw-Verkehr gibt, ist diese Begrenzungsangabe von 3,5 Meter gar nicht zu prüfen und kann einer Freigabe also auch nicht im Wege stehen.

Und selbst wenn es den stärkeren Lkw- oder Linienverkehr gäbe, könnte man die Unterschreitung der 3,5m Breite, die nur die Fahrbahn, aber nicht die baulich und optisch kaum getrennten Fußbereiche einbezieht, dann vertreten, wenn diese Flächen zum Ausweichen zur Verfügung stehen und/oder wenn es Ausweich- oder Warteflächen gibt. Hier gibt es Ermessensspielräume für die Verwaltung, die aber auch keine Willkür ermöglicht, sondern tatsächlich eine Abwägung im Sinne einer möglichst geringen Beschränkung sein muss.

Man kann es nicht oft genug wiederholen: Eine Beschränkung ist immer nur dann aufzuerlegen, wenn das nötig ist. Beim Autoverkehr verfolgt man damit legitime stadtplanerische Ziele - aber nicht, um den Autoverkehr aus Prinzip zu beschränken, sondern wahrscheinlich primär um schädliche Wirkungen des Autoverkehrs auf die auch als Aufenthaltsbereich für Fußgänger gedachte Gesamtfläche zu beschränken. Auf den Radverkehr trifft diese schädliche Wirkung (Lärm, Schadenspotential, Platzbedarf…) jedoch nicht zu (es ist ja auch keine stark frequentierte Fußgängerzone, bei der das genauer zu prüfen wäre), daher ist es ein sehr starkes SOLL, den Radverkehr NICHT zu beschränken – selbst bei geringen formalen Unterschreitungen von Mindestbreiten in Spezialfällen. Hier käme das Ermessen ins Spiel, was aber ausdrücklich nicht dazu führt, beim geringfügigen Unterschreiten von Mindestbreiten eine Beschränkung aussprechen zu MÜSSEN.

Unsere Bewertung ändert das noch nicht, da die Scheunengasse ja weiterhin gesperrt ist.
ADFC-HE-HT-UL-sp, 2024-03-10

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Usinger Land > Einbahnstraßen (und deren Freigaben für den Radverkehr)
ADFC unterstützt Bitte um Freigabe der Scheunengasse in Usingen

Dem ADFC Usinger Land ging eine Information über Bemühungen einer Einzelperson um eine Freigabe der Scheunengasse für den Radverkehr in Gegenrichtung zu. Das unterstützt der ADFC, thematisiert haben wir das öffentlich bereits im April 2023 (siehe unten auf dieser Seite).

Einmündung Scheunengasse in die Kreuzgasse
Scheunengasse / Kreuzgasse, Einmündungsbereich im April 2023
Bild 1: Breite Einmündung, Einbahnstraße ohne Freigabe für Radverkehr; Verortung in Open Street Map Symbol für externen Link

Nun gibt es eine Soll-Bestimmung, nach der geeignete Straßen freigegeben werden müssen. Der Begriff "soll" ist strikt auszulegen und klar zu unterscheiden von "kann". "Soll" bedeutet im hier verwendeten Sprachgebrauch "muss", es sei denn, es sprechen darzulegende (verkehrliche!) Gründe dagegen, was hier nicht der Fall ist. Ein politisch bzw. ideologisch begründetes "Nein" wäre ein "kann" und ist damit explizit ausgeschlossen, die Einbahnstraße ist sogar als Verwaltungsakt ohne politische Gremienbeteiligung zu öffnen. Eine Planung der Stadt aus 2020 weist eine Fahrbahnbreite von 3,5m aus, hinzu kommt eine ausdrücklich unterbliebene Trennung von Fahrbahn und Bürgersteig, es kommen also für den Ausweichfall zur Kreuzgasse hin nochmal 1,8m hinzu, zur Wilhelmjstraße 2m. Dann ist auch noch an der Kreuzgasse Platz im Bild oben rechts neben dem Baum (laut Plan 3m) - die Stadt Usingen gibt wesentlich schmalere Wege für den Fuß- und Radverkehr in beide Richtungen frei, so dass der Durchlass zwischen Baum und Haus rechts im Bild als Ausweichoption hinzukommt. Eine Sichtfeldeinschränkung kann nicht angeführt werden, da man hier ja einfährt und alles frei ist (man kann ja nur - im Bild 1 gesehen - von links kommen).

Einmündung Scheunengasse in die Wilhelmjstraße
Scheunengasse / Wilhelmjstraße im April 2023
Bild 2: Breite Einmündung, Einbahnstraße ohne Freigabe für Radverkehr; Verortung in Open Street Map Symbol für externen Link

Auch auf der Seite der Wilhelmjstraße, wo Radfahrer herauskämen und nur nach links (im Bild nach rechts) zum Schlossplatz hin abbiegen könnten, ist reichlich Platz vorhanden. Man könnte sogar an der Einmündung eine Fahrradschleuse aufbringen, damit man sich mit dem Rad gesichert aufstellen kann. Sehr schön zu sehen ist die Verfärbung des Pflasters durch das allzu häufige Befahren - schön ist anders. Im Bild links vorne könnte notfalls, falls das nicht so klappt, eine Fahrradschleuse entstehen - in die Scheuengasse abbiegen könnte man trotzdem, auch als Lkw-Zulieferer. Großer Schwerlastverkehr mit entsprechenden Schleppkurven fährt hier nicht, das könnte man auch problemlos unterbinden, falls das zum Problem wird. Als Radfahrender kann man sich problemlos im Bild 2 rechts zum Auffahren auf die Wilhelmjstraße aufstellen, da fährt gemäß der Steinverfärbung kein Auto. Die Stadt sollte zudem konsequent Falschparker ahnden - im Bild 2 sieht man sehr schön das rücksichtslos im absoluten Halteverbot geparkte Fahrzeug auf der in Blickrichtung linken Seite.

Dann gibt es noch die erwähnte Planung der Stadt Usingen aus 2020, die ist sogar öffentlich im Ratsinformationssystem. Sie zeigt in einem der Entwurfsvarianten genau die hier entstandene Straßengestaltung mit allen Einbauelementen. In der Legende dazu heisst es wörtlich: "Mischprinzip (keine Trennung Fahrbahn - Gehweg) mit Mittelrinne, Einbahnstraßenregelung mit gegengerichteten Radverkehr, Ausweisung von Stellplätzen". Es werden keinerlei Einschränkungen genannt.

Noch besser: Die Stadtverordnetenversammlung hat die Variante - mit diesem Lengendtext - zur Umsetzung am 30. November 2020 beschlossen. Eine Freigabe gibt es bis heute nicht, die Eröffnung war gemäß Mitteilung an die städtischen Gremien am 3. Mai 2022! Es bedarf demnach keinerlei Rücksprache mit politischen Gremien, die Ämter müssen nur noch umsetzen.
  • Ratsinformationssystem der Stadt Usingen
    Thema: Umgestaltung der Scheunengasse im Rahmen des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK)
    Ratsinfosystem: Vorgang XI/73-2020 Symbol für externen Link / Aufruf in neuem Tab
    Stadtverordnetenversammlung vom 30. November 2020 beschließt Variante 3 (mit Freigabe der Einbahnstraße im Legendentext)
Unser Fazit: Es gibt jetzt schon überhaupt kein Problem, diese Straße für den Radverkehr in Gegenrichtung freizugeben - und ohne das Erfordernis, in irgendwelche Gremien zu gehen - als reiner Verwaltungsakt. Ganz nebenbei hat es die Stadtverordnetenversammlung auch noch beschlossen. Sollten sich dennoch wider erwarten Probleme ergeben, gibt es Platz für Gegenmaßnahmen, ohne ansonsten den offensichtlich gewollten Kfz-Durchgangsverkehr zu verhindern. Man könnte grundsätzlich sogar auf Schrittempo im Sinne einer Spielstraße oder 20 km/h im Sinne einer Begegnungszone reduzieren, statt wie jetzt bei 30 km/h zu bleiben, was angesichts der Gestaltung, der damit offensichtlich beabsichtigten Mischnutzung der gesamten Fläche und des Erscheinungsbildes der Straße sehr viel angemessener erscheint. Das stand als Variante übrigens auch zur Abstimmung, die Standverordneten wollten es anders und wollen mit dem Beschluss ausdrücklich weniger auf Fußgänger abzielen (was auch dem Radverkehr zu Gute gekommen wäre).

Worauf wartet die Stadt Usingen eigentlich noch?
ADFC-HE-HT-UL-sp, 2024-01-22
ADFC-Bewertung...
ungenügend

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Usinger Land > Einbahnstraßen (und deren Freigabe für den Radverkehr)
Einige Beispiele aus dem Usinger Land

Wir beginnen mit ein paar Beispielen nicht freigegebener Einbahnstraßen, die wir nach und nach (wir bitten da um etwas Geduld) mit Details unterlegen werden.
  • Neu-Anspach, Ortsteil Hausen-Arnsbach: Am Sportfeld von der Hauptkreuzung aus: Zustand 2023-07-09Neu-Anspach | Am Sportfeld | Verortung in Open Street Map Symbol für externen Link / Aufruf in neuem Tab
    Eine der wenigen Einbahnstraßen, die eine relevante Rolle spielen, ist die Straße Am Sportfeld, die ab der Hauptkreuzung in Hausen-Arnsbach Richtung Sportanlagen führt. Sie ist nicht für den Radverkehr geöffnet, obwohl sie dafür geeignet wäre. Damit könnte man von den Sportanlagen direkt auf die Hauptkreuzung fahren und sich Umwege ersparen. Problem: Die Kreuzung ist ampelgeregelt und die Ausfahrt hätte keine (eigene) Ampelphase. Eine komplette Abschaltung der Ampel könnte helfen.

  • Usingen - Scheunengasse von Kreuzgasse aus: Zustand 2023-04-17Usingen | Scheunengasse | Verortung in Open Street Map Symbol für externen Link / Aufruf in neuem Tab
    Die Scheunengasse wurde 2022 saniert und als Einbahnstraße ausgewiesen. Der Radverkehr darf nicht in Gegenrichtung fahren, obwohl nach ADFC-Ansicht die Voraussetzungen klar erfüllt sind. Noch besser: Ursprünglich war eine Freigabe sogar mal geplant, die Einbahnrichtung wurde umgedreht und eine Freigabe dann einfach unterlassen.
    Weitere Details sind in in Vorbereitung...
  • Usingen - Wirthstraße: Zustand 2023-04-17Usingen | Wirthstraße | Verortung in Open Street Map Symbol für externen Link / Aufruf in neuem Tab
    Die Wirthstraße dürfte einer der schwierigeren Fälle werden. Auch hier könnten Lösungen denkbar sein. Die Sanierung ist noch nicht lange her. Es geht damit los, dass diese Straße nicht als Fußgängerzone (ggf. nur in Abschnitten) gestaltet ist, eine Fahrspurt und einen Parkstreifen, dafür aber sehr stark unterdimensionierte Bürgersteige aufweist. Hier sind wahrscheinlich verschiedene Lösungsansätze je nach Abschnitt sinnvoll, ausgeschlossen sind Freigaben für den Radverkehr aber nicht - selbst mit dem Erhalt von Parkplätzen.
    Weitere Details sind in in Vorbereitung...
  • Usingen | Zitzergasse (Kreuzgasse - Wilhelmjstraße) | Verortung in Open Street Map Symbol für externen Link / Aufruf in neuem Tab
    Usingen - Zitzergasse ab Wilhelmjstraße: Zustand 2023-04-17Die Zitzergasse im Abschnitt Kreuzgasse - Wilhelmjstraße / Bahnhofstraße begrenzt südlichden Teil des inneren Ortscarrés, ist B275 und als Einbahnstraße Richtung Wilhelmjstraße / Bahnhofstraße ausgeführt. Sie ist überbreit, hat zudem einen Parksteifen und auf beiden Seiten stark unterdimensionierte Bürgersteige. Hier kann völlig problemlos eine Fahrradspur in Gegenrichtung eingerichtet werden. Im Bereich zur Kreuzgasse hin ist wahrscheinlich eine leicht umsetzbare bauliche Maßnahme notwendig, um Radfahrende vor abbiegenden Fahrzeugen zu schützen.
    Weitere Details sind in in Vorbereitung...
  • Usingen - Wilhelmjstraße ab Schlossplatz: Zustand 2023-04-17Usingen | Wilhelmjstraße | Verortung in Open Street Map Symbol für externen Link / Aufruf in neuem Tab
    Die Wilhemjstraße im Abschnitt Obergasse (Schlossplatz) - Scheunengasse - Zitzergasse begrenzt südlichden Teil des inneren Ortscarrés, ist B275 und als Einbahnstraße Richtung Bad Nauheim / Frankfurt ausgeführt. Es gibt zwei Abbiegespuren, reichtlich Platz für parkende Autos, auf der Südseite teils stark unterdimensionierte und auf der Nordseite sehr breit dimensionierte Bürgersteige. Hier kann der nördliche Bürgersteig für den Radverkehr im Mischverkehr mit Fußgängern genutzt werden. Autos können weiter zur Straße hin geparkt werden. An der Kreuzung Wilhelmjstraße / Zitergasse zur Bahnhofstraße hin (geradeaus weiter) ist eine bauliche Maßnahme - eventuell mit Fußgängerübergang - erforderlich, um eine sichere Querung zur Bahnhofstraße hin zu gewährleisten.
    Weitere Details sind in in Vorbereitung...
  • Usingen | Kreuzgasse (Obergasse - Zitzergasse) | Verortung in Open Street Map Symbol für externen Link / Aufruf in neuem Tab
    Usingen - Kreuzgasse, Abschnitt ab Zitergasse Richtung Obergasse: Zustand 2023-04-17Die Kreuzgasse im Abschnitt Obergasse - Scheunengasse - Zitzergasse begrenzt nördlich den Teil des inneren Ortscarrés, ist B275 und als Einbahnstraße Richtung Alter Marktplatz ausgeführt. Es gibt zwei Spuren, die abwechselnd zum Parken und zum Linksabbiegen genutzt werden. Hier kann statt der Park- und Abbiegespuren auch eine gegenläufige Fahrradspur eingerichtet werden, es wäre dann sogar noch Platz für eine Fahrradspur in Einbahnstraßenrichtung.
    Weitere Details sind in in Vorbereitung...
  • Usingen - Schulhofstraße: Zustand 2023-04-17Usingen | Schulhofstraße | Verortung in Open Street Map Symbol für externen Link / Aufruf in neuem Tab
    Die Schulhofstraße führt, in der Verlängerung mit der Straße Klapperfeld, um den Block des Alten Marktplatzes herum zur Wirthstraße. Auch hier ist eine Freigabe möglich, jedoch wahrscheinlich nicht ohne bauliche Eingriffe an der Ecke Schulhofstraße/Klapperfeld. Nach ADFC-Ansicht ist das jedoch machbar.
    Weitere Details sind in in Vorbereitung...
  • Usingen - Klapperfeld: Zustand 2023-04-17Usingen | Klapperfeld | Verortung in Open Street Map Symbol für externen Link / Aufruf in neuem Tab
    Die Straße Klapperfeld im Abschnitt Wirthstraße - Zitzergasse kann sofort geöffnet werden, vermutlich ohne besondere Maßnahmen. Andere Straßen mit vergleichbarem Querschnitt im gleichen Gebiet sind freigegeben. Das ist ein typisches Beispiel für eine Straße, die als reiner Verwaltungsakt ohne Gremienbeschlüsse gemäß StvO zu öffnen ist.
  • Wehrheim-Pfaffenwiesbach - Schillerstraße: Zustand 2023-05-02 - keine Einfahrt für RadverkehrWehrheim | Schillerstraße | Verortung in Open Street Map Symbol für externen Link / Aufruf in neuem Tab
    Die Schillerstraße in Pfaffenwiesbach ist eine der zentralen Einbahnstraßen für die Anbindung des zentralen Platzes in Pfaffenwiesbach zur Kreisstraßen K728 (Linie Kransberg - Pfaffenwiesbach - Wehrheim) aus und führt zum Platz hin. Sie eignet sich nach ADFC-Ansicht hervorragend für eine Freigabe, es gibt nur geringen Linien- und keinen Schwerlastverkehr, sie ist ausreichend breit und hat außerdem Platz für Begegnungen. Das ist ein typisches Beispiel für eine Straße, die als reiner Verwaltungsakt ohne Gremienbeschlüsse gemäß StvO zu öffnen ist.
  • Wehrheim-Pfaffenwiesbach - Nauheimer Straße: Zustand 2023-05-02 - keine Einfahrt für RadverkehrWehrheim | Nauheimer Str. | Verortung in Open Street Map Symbol für externen Link / Aufruf in neuem Tab
    Die Nauheimer Straße in Pfaffenwiesbach ist eine der zentralen Einbahnstraßen für die Anbindung des zentralen Platzes in Pfaffenwiesbach zur Kreisstraßen K728 (Linie Kransberg - Pfaffenwiesbach - Wehrheim) aus und führt vom Platz weg. Sie eignet sich nach ADFC-Ansicht hervorragend für eine Freigabe, es gibt nur geringen Linien- und keinen Schwerlastverkehr, sie ist ausreichend breit und hat außerdem Platz für Begegnungen. Zudem ist sie von zentraler Bedeutung in der Netzwirkung für den Radverkehr, der bisher eher über die Kapersburgstraße und Wiesenstraße mit größeren Umwegen und unnötigen Höhenverlusten "geführt" wird. Das ist ein typisches Beispiel für eine Straße, die als reiner Verwaltungsakt ohne Gremienbeschlüsse gemäß StvO zu öffnen ist.
Zahlreiche Einbahnstraßen sind bereits freigegeben, gerade in Wehrheim, hier teils sogar flächenhaft, außerdem in Wehrheim-Obernhain und Usingen. Für Neu-Anspach stellt sich mangels sehr weniger ausgewiesener Einbahnstraßen das Problem praktisch nicht. Dies zeigt, dass es geht - sogar unter schwierigeren Umständen wie in der Schulstraße in Wehrheim (wenn auch mit mehr Aufwand in Etappen, weil man den ADFC-Vorschlägen nicht gleich folgen wollte).

Was Einbahnstraßen in Usingen angeht, muss das noch nicht alles sein. Es könnten Einbahnstraßen hinzukommen, um den Radverkehr auf den wichtigsten Einfallskorridoren zu fördern und zu schützen, etwa in der Schillerstraße für die Anbindung der nördlichen Ortsteile Eschbach und Michelbach und Weiterführung in die Kernstadt (gleichzeitig: Nord-Süd-Trasse für den Radverkehr in Usingen). Denkbar ist auch, im größer gefassten Innenstadtbereich ein umfassenderes Einbahnstraßensystem zu denken, das ganze Straßenzüge zu Einbahnstraßen für den Kfz-Verkehr macht und die gewonnene Fläche für Fahrradspuren nutzt, die dann in beiden Richtungen möglich wären.

Eine weitere Einbahnstraße, der Marstallweg (Verbindung Schlossplatz - Parkplatz Am Marstall) sollte zudem in eine Fahrradstraße ohne Kfz-Verkehr umgewandelt werden.

ADFC-HE-HT-UL-sp, 2023-04-20
Bilder vervollständigt: 2023-05-02
Ergänzt 2023-07-09

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Usinger Land > Einbahnstraßen (und deren Freigabe für den Radverkehr)
Gute und anschauliche Thematisierung am lokalen Beispiel

In Bad Homburg gibt es derzeit einen gerade gestarteten Verkehrsversuch für die Öffnung der Kisselefstraße. Das kommentiert ein Leser als Privatperson, der jedoch auch Vorsitzender des ADFC Bad Homburg/Friedrichsdorf ist und insofern etwas tiefer im Thema. Der Leserbrief ist sehr gelungen und erklärt klar und gut verständlich den Sachverhalt am konkreten Beispiel. Fast alle Inhalte sind keine Meinung, sondern eine Erläuterungen der Tatsachen bzw. geltenden Regelungen.
Der Grundtenor entspricht der unten stehenden Themeneinführung mit der Kernaussage (Zitat):
  • "Einbahnstraßen sind bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen nämlich zwingend freizugeben."
Eine Freigabe ist sehr häufig also ein Verwaltungsakt und alleiniges Thema der Verwaltung und der zuständigen Behörde, in aller Regel ist das zunächst das Ordnungsamt. Es ist kein politisches Mitbetimmungsthema, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
ADFC-HE-HT-UL-sp, 2023-04-17

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Usinger Land > Einbahnstraßen (und deren Freigabe für den Radverkehr)
Themeneinführung

Die Öffnung von Einbahnstraßen für den Radverkehr zum Befahren in Gegenrichtung sollte eigentlich längst kein Thema mehr sein. 1997 wurden in einer Testphase Einbahnstraßen im StvO-Rahmen freigegeben und evaluiert, nachdem bereits einige Städte vorgeprescht waren. 2001 wurde die Freigabe dauerhaft in die StVO übernommen, da sich Freigaben grundsätzlich als sicher herausgestellt haben. Mehr noch: Einbahnstraßen MÜSSEN geöffnet werden, wenn sie bestimmten Kriterien für eine Öffnung entsprechen. Eine Öffnung ist also kein "Gnadenakt" oder ein Thema für politische Gremien, sondern ein Verwaltungsakt, auf den bei Kriterienerfüllung sich ein Anspruch auf Öffnung aus den StVO-Bestimmungen ergibt. Insbesondere ist NICHT vorgesehen, eine Freigabe nicht zu ermöglichen, weil man Parkplätze schaffen will oder eben politisch dagegen ist. Es sind zwei wichtige Grundsätze aus der StVO anzuwenden:
  • Beschränkungen dürfen grundsätzlich nur erlassen werden, wenn dies nicht vermeidbar ist und einem vorgesehenen Zweck dienen.
  • Fließender Verkehr hat Vorrang vor ruhendem Verkehr. Das gilt für ALLE Verkehrsarten.
Im Usinger Land wurden einige Einbahnstraßen geöffnet, aber nach ADFC-Ansicht noch lange nicht alle, bei denen das möglich ist. Selbst bei neuen Einbahnstraßen oder Sanierungen wird mitunter auf Freigaben weiterhin verzichtet (Beispiel Usingen: Scheunengasse).

Damit ist das Usinger Land im Hochtaunuskreis nicht allein. Der ADFC will das Thema aufgreifen. Nach 22 Jahren StVO-Änderung sollte das eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Deshalb hat der ADFC Usinger Land nun eine Themenseite zu Einbahnstraßen eingerichtet. Schwerpunkt wird es sein, das Thema grundsätzlich zu betrachten und bisher nicht geöffnete Einbahnstraßen zu thematisieren
.


Der ADFC möchte,

  • dass alle Einbahnstraßen, die aufgrund der definierten Kriterien geöffnet werden können, auch geöffnet werden,
  • dass neue Einbahnstraßen grundsätzlich so eingerichtet werden, dass eine Öffnung möglich ist und diese auch realisiert wird,
  • dass man sich auch bei vorher zu treffenden Maßnahmen, die zum Erfüllen der Anforderungen notwendig sind, deutlich mehr Mühe gibt.
ADFC-HE-HT-UL-sp, 2023-04-17

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