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letzte Aktualisierung: 11.12.2023

 Sie sind hier: ADFC Usinger Land > Nachrichten > Wehrheim / Usingen (Einzelnachrichten)
Wehrheim / Usingen: K726 - Radweg Usingen-Tannenhof - Wehrheim-Pfaffenwiesbach
Wehrheim / Usingen
K726 - Radweg Usingen-Tannenhof - Wehrheim-Pfaffenwiesbach
An dieser Stelle bündeln wir Fahrradthemen - soweit sie dem ADFC bekannt werden - zum Thema der Verbindung zwischen dem Usatal (Tannenhof, zu Usingen) und Pfaffenwiesbach (zu Wehrheim).
Konkreter Anlass ist die Absicht des Hochtaunskreises, die K726 grundhaft zu sanieren. Dabei wird auch gepüft, ob die K726 einen straßenbegleitenden Radweg erhalten soll.

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Letzte Nachricht
Wehrheim / Usingen > K726 - Radweg Usingen-Tannenhof - Wehrheim-Pfaffenwiesbach
Weiterer Zeitungsartikel nach Behandlung auf Kreisebene

In einem weiteren Zeitungsartikel vom 27. September 2023 bleibt die Politik bei der Behauptung, auf dem Weg durch das Röllbachtal wären es 30 Höhenmeter weniger. Durch Wiederholung wird aber auch das offensichtlich Falsche nicht richtiger. Die Bündnis 90/Die Grünen erhalten auf Kreisebene keine Antworten auf genauere Nachfragen und enthalten sich deshalb.

Dem Artikel nach sind es statt 2,5 Mio Euro für einen Neubau nur noch von 460.000 Euro für die Wegertüchtigung. Leider ist das im Artikel nicht genau beschrieben - es dürfte sich wohl um die Maßnahme B052 im Radverkehrsnetz handeln, die nur den kleineren Abschnitt zwischen Usatal und Tannenhof umfasst. Das Radverkehrskonzept nennt hier 460.000 € für den Neubau eines straßenbegleitenden Radwegs. Von einem alternativen Weg ist nicht die Rede. In der Grafik unten (Nachricht
ADFC bleibt dabei: Radweg an K726 sinnvoller vom 26.11.2023, blauer Abschnitt) ist auch hier wohl eine Alternative geplant, die reinen Freizeit- statt Alltagscharakter hat, das dürften die erwähnten 450.000 Euro sein. Die 2,5 Mio Euro beziehen sich aber auf die Maßnahme B051 im Radverkehrsnetz des Hochtaunuskreises, da geht es um den Abschnitt Tannenhof - Pfaffenwiesbach. Der Zeitungsartikel erweckt den Eindruck, dass statt 2,5 Mio Euro nur 450.000 Euro augegeben werden müssten. Tatsächlich müssen beide Maßnahmen addiert werden, die Verwaltungsvereinbarung sieht einen Herstellungsradweg über eine längere Strecke als entlang der Kreisstraße (durch das Röllbachtal) nach den Standards des Landes Hessen vor. Hier werden zwei separate Maßnahmen nicht verständlich voneinander getrennt.

Insgesamt gibt es hier nichts Neues. Die Politik will hier offensichtlich keine konsequente Radverkehrsförderung - noch nicht einmal, wenn man den Kfz-Verkehr gar nicht einschränkt. Zugeben will man das nicht, statt dessen versteckt man sich hinter falschen Angaben und versucht, untaugliche Alternativen als gute Lösungen zu verkaufen. Letztendlich gilt es, Kfz-Verkehr zu reduzieren und auf andere Verkehrsmittel, unter anderem das Fahrrad, zu verlagern. Daran wird zu messen sein, nicht an Art und Umfang durchgeführter Maßnahmen oder gar deren Kosten. Der ADFC hat erhebliche Zweifel, dass die hier beschlossene Maßnahme zielführend ist.

Hier die Beschlüsse und Unterlagen von der Kreisebene, für den Radweg gibt es eine eigene Verwaltungsvereinbarung:
  • Gegenstand: Zustimmung zur Verwaltungsvereinbarung vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung, wobei die Mittel aus dem Budget des Produktes Kreisstraßen zur Verfügung ständen
  • 2023-09-14 Ausschuss für Bau, Planung, Verkehr und Umwelt
  • 2023-09-18 Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss
  • 2023-09-25 Kreistag
    alle Unterlagen:
    buergerinfo.hochtaunuskreis.de/... Symbol für externen Link in neuem Fenster
ADFC-HE-HT-UL-sp, 2023-12-11

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Zusammenstellung bisheriger Nachrichten
Wehrheim / Usingen > K726 - Radweg Usingen-Tannenhof - Wehrheim-Pfaffenwiesbach
ADFC bleibt dabei: Radweg an K726 sinnvoller

Der ADFC Usinger Land hält nach wie vor einen Radweg an der K726 für sinnvoller. Die Darstellung, dass Streuobswiesen dafür gerodet werden müssen, ist falsch. Die Behauptung der Rodung von 2,3 km Wald ist nicht nachvollziehbar, die Eingriffe in den Wald sind erheblich geringer. Der Höhenvorteil, den die Gemeinde nach wie vor proklamiert, ist nach dem ADFC zur Verfügung stehenden Daten praktisch so gering (vielleicht sogar gar nicht vorhanden), dass die Führung durch das Röllbachtal nicht gerechtfertigt ist.

Es gibt nichts zurückzunehmen: Die Argumente für die K726 sind erdrückend.

Rodung von 2,3 Kilometer Wald
Diese Darstellung ist für den ADFC nicht nachvollziehbar. Hier wurde offensichtlich einfach die Länger der Kreisstraße angesetzt, ohne zu betrachten, dass die Trasse in weiten Teilen durch seitliche Entwässerungsanlagen bereits so breit und dort baumfrei ist. Die Angabe ist eher popolistisch als realitätsgetrieben.

Rodung von Streuobstwieden
Hier wird es komplett wirr. Die Streuobstwieden, die der ADFC identifizieren kann, befinden sich auf Pfaffenwiesbacher Seite in der Nähe der Ortslage. Dort schlägt der ADFC gar keinen Radweg vor. Herr Sommer sollte sich mal genauer mit dem ADFC-Vorschlag beschäftigen, bevor so eine (falsche!) Behauptung in die Öffentlichkeit getragen wird.

Weniger Höhenmeter im Röllbachtal
Im März 2023 hat der Fahrhradbeauftragter in einer Pressemitteilung kund getan, dass über die alternative Wegführung - gemeint war das Röllbachtal - 50 Höhenmeter (!) gespart werden. Das ist kompletter Unsinn. Davon ist man offensichtlich inzwischen abgerückt. In der aktuellen Pressemitteilung bleibt die Gemeinde beim Vorteil durch das Röllbachtal. Der ADFC zeigt eine Karte mit Höhenlinien und schließt daraus ganz klar: Dieser Vorteil ist derart marginal (oder nicht vorhanden), dass er weder den Umweg, noch den erheblich längeren Wegausbau (geplant ist ein "Herstellungsradweg" orientiert an den Standards des Landes Hessen - das kann also nur Asphalt sein) rechtfertigt. Alle anderen Argumente gegen das Röllbachtal kommen noch hinzu.

K726 - Karte mit Höhenlinien und Wegvarianten
K726: Karte mit Höhenlinien und Wegvarianten
ADFC-Vorschlag (gelb), Röllbachtal-Führung (rot), Usinger Führung (blau), (c) Kartengrundlagen: OpenTopoMap / Open Street Map Link zur Stadt Bad Camberg

Zunächst kann man an der Kreisstraße anhand der Höhenlinie abzählen, wie hoch es hinausgeht. Überschritten wird bei der K726 die 390m-Linie, die 400m-Linie klar nicht mehr. Gemessen werden in Portalen 391m - das ist plausibel, da die K726 die 390er-Linie nur periphär tangiert und der Abstand zur nächsten Höhenlinie recht groß ist.

Durch das Röllbachtal geht es auf Usinger Seite (gelbe Umrandung) etwas bergauf und bergab, ohne dass man das gut in der Karte erkennen könnte. Man merkt es aber beim Befahren. Das bedeutet: Höhenmeter werden doppelt gefahren und müssen zusätzlich gezählt werden. Da es kaum erkennbar ist, dürften es zwischen 5 und 10 Höhenmetern sein. Auf Wehrheimer Seite (rote Markierung) fährt man fast zwei Höhenlinien wieder hoch - das sind fast 20 zusätzliche Höhenmeter. Die höchste Stelle über das Röllbachtal lässt sich auch ganz gut ermitteln: Etwas mehr als 360m. Zusammen macht das also zwischen 25 und 30 Höhenmetern, die man zur absoluten Höhe von 360m beim Vergleich hinzuaddieren muss.

Damit verbleibt ein Unterschied zwischen 0 und 5 Höhenmetern, die zu Gunsten des Röllbachtals ausfallen. Angesichts des damit verbundenen Umwegs ist das kein Vorteil mehr, sondern eher ein Nachteil. Vergleichbar wäre das auch nur dann, wenn die komplette Strecke durch das Röllbachtal wie ein Radweg an der K726 asphaltiert wird. Hinzu kommen andere Faktoren, etwa die soziale Sicherheit (betrifft nur erwachsene Männer weniger). Bei einer genaueren Betrachtung könnte noch hinzukommen, dass die K726 in einer Art Trog verläuft und daher etwas niedriger ist, als es die Höhenlinien suggerieren.

Die Verwaltungsvereinbarung: Herstellungsradweg durch das Röllbachtal
Inzwischen gibt es im Gremienportal des Hochtaunuskreises auch eine Verwaltungsvereinbarung für den Radweg durch das Röllbachtal. Danach soll es ein so genannter "Herstellungsradweg" werden. Das sind (StVO-)Radwege, die nicht entlang der eigentlichen Trasse verlaufen, aber ersatzweise trotzdem als der Trasse zugehörig behandelt werden: Ein abseitiger Radweg, der trotzdem zur Kreisstraße gehört. Dieser Herstellungsradweg soll sich an den Standards des Landes Hessen orientieren - er kann damit wohl nur durchgehend asphaltiert sein. Über 4,4 Kilometer soll der Radweg hergestellt bzw. ertüchtigt werden. Entlang der K726 müsste gemäß ADFC-Vorschlag ganz erheblich weniger asphaltiert werden. Wo bleibt da der Vorteil? Auch ein Kostenvorteil dürfte sich hier weitgehend "in Luft auflösen" - vielleicht wird es sogar im Röllbachtal teurer.

Planfeststellungsverfahren und Verzögerung von 10 Jahren
Die Planung an der K726 wird mit Sicherheit länger dauern als bei einem Verzicht auf einen straßenbegleitenden Radweg. Ja, und? Ob es - wie von der Gemeinde Wehrheim durch Herrn Bürgermeister Sommer behauptet - tatsächlich 10 Jahre sein müssen, darf man getrost bezweifeln. Bereits bei anderen Aspekten - siehe oben - hat sich Herr Sommer nicht sonderlich an der Realiität orientiert. Wenn man das unbedingt will, kann man zudem sicherlich "etwas mehr Gas geben". Nur mal zum Vergleich, was eine Verwaltung zu leisten imstande sein kann: Die Startbahn West, die komplett in den Frankfurter Stadtwald gelegt wurde, war innerhalb von 2 Jahren fertig geplant. Bei einem Radweg hingegen zeigt man sich vollkommen ambitionslos. Zudem können Radfahrerinnen und Radfahrer nichts dafür, dass man mehrere Jahre lang nur Argumente sehen wollte, die eine Umplanung vermeiden - man hätte längst beginnen können. Und selbst wenn es länger dauert: Die Straße funktioniert ja noch, niemandem wird etwas weggenommen.

Die allerbeste und allergünstigste Lösung: Der Rückbau
Angesichts der Äußerungen darf man nun sicher auch die mit Abstand schnellste, günstigste und einfachste Lösung ins Spiel bringen: Die Kreisstraße wird gesperrt (zumindest im Abschnitt Tannenhof - Parkplatz Jungholz), vielleicht sogar in Teilen zurückgebaut und nur noch als Radweg genutzt. Dann muss man zwar mit dem Auto Umwege fahren, dafür wird im Verhältnis die Fahrradnutzung bei der Relation Pfaffenwiesbach - Usingen deutlich attraktiver. Nur zur Erinnerung: Der ADFC Usinger Land hat vorgeschlagen, einen straßenbegleitenden Radweg im Abschnitt Usatal - Waldausgang Pfaffenwiesbach zu bauen.

Die Usinger Seite
Auch auf Usinger Seite will man nicht an der Kreisstraße bleiben, sondern über abseitige Wege ("Alte Burg") führen. Der Umweg ist absolut gesehen zwar nicht so lang, aber im Verhältnis zur Weglänge an der K726 ähnlich abstrus wie der Vorschlag durch das Röllbachtal. Auch dazu müssten Wegabschnitte erst ausgebaut werden. Auch hier geht es unnötig berauf und bergab. Auch hier ist die soziale Sicherheit erheblich schlechter. Schaut man auf den Verlauf der Kreisstraße, ist seitlich auf einer Seite auch genug Platz vorhanden, ohne auf die genutzten Bereiche der Grundstücke der Ostseite eingreifen zu müssen - die Kreisstraße müsste vielleicht am Tannenhof etwas verschwenken. Das wäre geradezu optimal, um am Tannenhof eine Querungsstelle mit Mittelinsel zu errichten.

Man gewinnt den Eindruck, dass es hier nicht um RadVERKEHRSförderung geht, sondern eher krampfhaft darum, RadVERKEHR "an die Seite zu drücken" und statt Alltagslösungen Freizeitlösungen umzusetzen. Weil alle anderen Argumente nicht oder kaum ziehen, bewirbt man halt die schlechte Alltagslösung als Weg "durch das landschaftlich besonders schöne Röllbachtal" - das allein ist entlarvend. Wenn das als Argument übrig bleibt, wird einmal mehr Freizeit und Alltag verwechselt. Es geht aber um RadVERKEHRsförderung im Alltag. Man darf fragen, ob das im Hochtaunuskreis ein Einzelfall ist: An welchen Kreisstraßen, die der Hochtaunuskreis in letzter Zeit saniert hat, ist denn ein begleitender StVO-Radweg entstanden - insbesondere außerorts, wo es besonders wichtig wäre? Noch nicht einmal dort, wo man auf die Ertüchtigung eines abseitig verlaufenden Weges sanierter Kreisstraßen verweist, ist nach ADFC-Erkenntnissen irgendetwas ertüchtigt worden - geschweige denn, ein StVO-Radweg im Sinne eines Herstellungsradwegs entstanden.
ADFC-HE-HT-UL-sp, 2023-11-26

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Wehrheim / Usingen > K726 - Radweg Usingen-Tannenhof - Wehrheim-Pfaffenwiesbach
Pressemitteilung der Gemeinde Wehrheim: Entscheidung gegen K726

Die Gemeinde Wehrheim hat in einer Pressemitteilung, die zu einem Zeitungsartikel im Usinger Anzeiger sowie in der Taunus Zeitung geführt hat, die Entscheidung gegen einen Radweg an der K726 begründet.

An erster Stelle wird als Begründung genannt, dass ein Radweg den vorgesehenen Neubau der Straße um mindestens 10 Jahre verzögern würde. Es müsse außerdem über den Erwerb von 30 Grundstücken verhandelt werden, zudem müssten auf 2,3 km Waldrodungen vorgenommen und auf 200 Meter Streuobstwiesen gerodet werden.

Bei der Alternativroute sei man im Besitz aller Grundstücke und es wären entgegen der ADFC-Argumentation sogar weniger Höhenmeter zu überwinden.

Die Artikel der Lokalpresse sind nicht frei im Internet verfügbar. Wir dürfen sie an dieser Stelle nicht veröffentlichen.

In aller Kürze vorab vom ADFC: Die Darstellungen stimmen so nicht. Zunächst ist die Trasse sehr breit, unmittelbar angrenzende Bereiche sind baumfrei, was da über 2,3 Kilometer an Wald gerodet werden soll, erschließt sich dem ADFC nicht. Das kann sich heute jeder anschauen, der die Straße befährt. Im Bereich der Kuppe ist es jedoch enger, hier müsste man in der Tat in den Baumbestand eingreifen - aber nicht annähernd in dem genannten Umfang. Streuobstwiesen müssen schon gar nicht gerodet werden, wenn man den hier veröffentlichten ADFC-Vorschlag zugrunde legt - die Streuobstwiesen gibt es nämlich nur auf der Pfaffenwiesbacher Seite an der K726, aber da soll es unserer bereits dargelegten Meinung nach gar keinen Radweg an der Kreisstraße geben. Der ADFC schlägt vielmehr vor, ab der Waldgrenze der Pfaffenwiesbacher Seite auf vorhandenen Feldwegen zur K728 hinunter zu führen - völlig ohne zusätzliche Eingriffe. Bei den Höhenangaben geht es nicht nur rein um die zu überwindende Höhe - der ADFC bestreitet ja an keiner Stelle, dass die K726 höher hinaus führt, sondern hat für die jetzt konkreten Varianten von vorne herein klar das Gegenteil benannt. Es gibt aber noch mehr zu beachten: So muss man das leichte Auf und Ab im Röllbachtal und auf Pfaffenwiesbacher Seite einrechnen, da Höhenmeter doppelt gefahren werden müssen. Es zählt zudem im Vergleich auch mit, wie schwer man treten muss: Auf wassergebundenen Decken muss man 20-30% stärker in die Pedele treten als auf Asphalt, bei Pedelecs reduziert sich die Reichweite entsprechend, auch der Fahrkomfort ist erheblich schlechter - die soziale Sicherheit auch. Insgesamt sehen wir in der Abwägung aller Aspekte weiter den Radweg an der K726 als bessere Lösung im RadVERKEHRSkonzept - also im Alltag - an. Der ADFC wird das in Kürze noch einmal mit Bezug auf diese Pressemitteilung darstellen.
ADFC-HE-HT-UL-sp, 2023-09-03

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Wehrheim / Usingen > K726 - Radweg Usingen-Tannenhof - Wehrheim-Pfaffenwiesbach
ADFC-Forderung: Radverkehrslösung an der K726 umsetzen

Die Kreisstraße 726 (K726) zwischen Usingen und Pfaffenwiesabch soll grundhaft saniert werden. Die Sanierung ist für 2025 vorgesehen. Dabei wird aufgrund eines Kreistagsbeschlusses gepüft, ob die K726 einen straßenbegleitenden Radweg erhalten soll. Zudem ist ein Radweg als Maßnahme im Radverkehrsnetz des Hochtaunuskreises vorgeschlagen. Die Gemeinde Wehrheim hat gegen einen Radweg Stellung bezogen. Der ADFC hat sie Situation umfassend analysiert und fordert, eine Radverkehrslösung an der K726 umzusetzen.
ADFC-HE-HT-UL-sp, 2023-05-18

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Wehrheim / Usingen > K726 - Radweg Usingen-Tannenhof - Wehrheim-Pfaffenwiesbach
ADFC-Analyse der Gesamtsituation

Mit dieser Einzelnachricht werden Fakten zusammengetragen, jedoch keine wertende Abschlussbeurteilung vorgenommen. Nicht alle Aspekte sind hinreichend gesichert (etwa zu einem eventuell notwendigen Grundstückserwerb), jedoch lassen sich fast immer klare Tendenzen bereits ableiten.

Zunächst ist eine Kartendarstellung der Gesamtsituation hilfreich. Da dem ADFC über eine südliche Wegführung keine Informationen bekannt sind, haben wir uns an dem Bestand an Wald- und Feldwegen orientiert. Südlich der K726 gibt es nicht viele Möglichkeiten, die überhaupt in Frage kommen.

Übersichtskarte Bereich Usingen - Pfaffenwiesbach
K726: Übersichtskarte Radverbindungen
Bestandsnetz (grün) von Radverbindungen mit Varianten zur K726, (c) Kartengrundlage: Open Street Map Link zur Stadt Bad Camberg

In der Betrachtung lassen wir noch weitläufigere Varianten (etwa unter Einbeziehung Wehrheim-Oberloh) weitgehend außen vor. Ein Teil der K726 (blau) soll von Usingen ausgebaut werden. Dies ist alternativlos, konkret beabsichtigt und in dieser Betrachtung daher nicht untersucht.

Im Bestandsnetz (grün) gibt es zwischen dem Weg auf dem Höhenrücken zwischen Wehrheim-Schlink und Kransberg keine Verbindung nach Pfaffenwiesbach. Die Diskussion geht um die Teile der in orange markierten K726 (durchgezogen / gestrichelt). Der ADFC unterscheidet in den Abschnitten auf der K726 zwischen zwei Abschnitten. Der durchgezogene Teil ist zwar stetig ansteigend und anspruchsvoll, aber nicht extrem steil. Der gestrichelt markierte Teil der K726 ist hingegen sehr steil, selbst für Pedelecs kaum zu bewältigen und daher eher ungeeignet. Ab der K726 im Übergang zwischen Wald und Feld auf Pfaffenwiesbacher Seite existiert ein Feldweg (gelb), der im ersten Teil nicht asphaltiert ist und auf die K728 (Wehrheim - Pfaffenwiesbach) führt. Hier verteilt sich die Steigung erheblich besser als im orange gestrichelten Stück der K726. Als mögliche südliche Wegführung identifiziert der ADFC ausschließlich eine Wegführung durch das Naturschutzgebiet Röllbachtal, jedoch nur bis zum Höhenrücken auf der Radverbindung zwischen Wehrheim-Schlink und Kransberg. Die lila gestrichelt bzw. rosa markierten Wegabschnitte könnten die vom Fahrradbeauftragten gedachte südliche Wegführung darstellen, ansonsten müsste man bis zur Schlink hochfahren - das kann aber nicht gemeint sein. Der lila gestrichelte Weg ist völlig unbefestigt und müsste von Grund auf hergestellt werden. Die rosa dargestellten Wegstücke sind weitegehend asphaltiert.

Zusammenfassung
Wir fassen die einzelnen Aspekte, die nachfolgend im Detail betrachtet werden, zunächst zusammen, Details finden sich weiter unten. Hier die Einzelaspekte in der Zusammenstellung:
  • Anbindung Usatal | Die Anbindung ins Usatal ist für Pfaffenwiesbach nur für die nordöstlichen Ziele, also Ober-Mörlen und Bad Nauheim, geeignet. Eine andere Anbindung existiert nicht und ist auch nicht sinnvoll möglich.
  • Südliche Alternativwege | Die einzige denkbare südliche Wegführung über das Röllbachtal, die gemeint sein könnte, befindet sich nicht im Bestandsnetz der Radverbindungen.
  • Analyse zur südlichen Wegführung | Eine derzeit genutzte südliche Wegführung gibt es nicht. Für eine Herstellung wären erhebliche Maßnahmen im Wald erforderlich.
  • Umwegfaktor | Die einzig in Radverkehrsnetzen akzeptablen Wegführungen unter Betrachtung des Umwegfaktors liegen bei einem Radweg entlang der K726, keine der Wegführungen durch das Röllbachtal, noch weniger über Kransberg oder die Wehrheimer Schlink liegt im akzeptablen Bereich.
  • Eignung der K726 | Entlang der Kreisstraße ist genug Platz vorhanden, um ohne wesentliche Eingriffe in den Waldbestand einen straßenbegleitenden Fuß-/Radweg anzulegen.
  • Höhenverläufe / Schwere | In Kombination der Aspekte Höhenmeter, Höhenmeterverluste, Weglänge und Rollwiderstand dürfte sich ein Vorteil (eventuell sogar sehr klar) zu Gunsten eines Wegs an der K726 ergeben. Die genannten 50 Höhenmeter Vorteil sind keinesfalls realistisch.
  • Soziale Sicherheit | Die soziale Sicherheit insgesamt betrachtet ist entlang der Straße gegeben, durch den Wald eher nicht.
  • Ökologischer Aspekt | Eine stärkere Belastung im Röllbachtal dürfte ökologisch deutlich schwerer wiegen als entlang der K726, selbst wenn dies dort mit Eingriffen verbunden ist.
  • Nutzergruppen | Für die anvisierte Alltagsnutzung stellt eine Führung über Wege mit Freizeitcharakter keine Alternative dar. Im konkreten Fall gäbe es ohne einen Radweg an der K726 keine Erschließung für den Jugendzeltplatz Jungholz.
  • Herstellungsaufwand | Der Herstellungsaufwand dürfte sich hinsichtlich der Topografie rechts und links sowie eventuellen Grundstückerwerbs im üblichen Rahmen und damit in vertretbaren Grenzen halten.
  • Zeitliche Realisierung | Die Herstellung eines Geh-/Radwegs im Rahmen der grundhaften Sanierung dürften in diesem Fall keine unverhältnismäßigen Verzögerungen bedeuten.
  • Dringlichkeit | Die K726 ist weiterhin nutzbar, auch wenn Verzögerungen bei der Sanierung wegen eines Geh-/Radweges eintreten sollten.
  • Querung Buchfinkenroute | Ein straßenbegleitender Geh-/Radweg rechtfertigt viel eher eine Absicherung der querenden  Fahrradverbindung auf dem Höhenrücken.
  • Konsequenzen einer südlichen Alternative | Denkbare südliche Alternativrouten bergen Gefahren und Gefahrenstellen, die entlang der K726 nicht auftreten oder minimiert werden können.
  • Kosten-Nutzen-Verhältnis| Eine verhältnismäßig schlechtere Kosten-Nutzen-Bewertung aus dem Radverkehrskonzept bedeutet nicht, dass eine Maßnahme gestrichen wird, sondern nur, dass sie in Konkurrenzsituationen mit anderen Maßnahmen erst später realisiert wird. Da diese Chance in den nächsten Jahrzehnten nicht wiederkehrt, ist trotzdem jetzt der richtige Umsetzungszeitpunkt.
Gesamtfazit
Kaum einer der zahlreichen Einzelaspekte spricht für eine alternative südliche Fahrradroute. Vieles spricht hingegen klar für einen straßenbegleitenden Geh-/Radweg an der K726. Trotzdem kann es sein, dass eine Realisierung nicht sinnvoll möglich und eine Alternative notwendig ist, deswegen gibt es ja Prüfungsaufträge und eine Diskussion darüber. Dem Augenschein nach ist es jedoch hochgradig unwahrscheinlich, dass eine Alternativroute gegenüber einer straßenbegleitenden Lösung sinnvoll sein wird.
Die Darstellungen der Gemeinde Wehrheim in der Öffentlichkeit, vertreten vor allem durch den Fahrradbeauftragten, sind entsprechend einzuschätzen - sie betrachten die meisten hier genannten Aspekte überhaupt nicht, jedenfalls nicht ausdrücklich. Die Äußerungen in der Tagespresse mögen unvollständig sein, Teile davon sind jedoch Phantasieangaben. Dies führt gerade in der Öffentlichkeit zu einem völlig falschen Eindruck der Entscheidungsgrundlagen, die angelegt und abgewogen werden sollten
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Handlungsoptionen
Eine genannte und geprüfte Option scheinen 50cm-Schutzstreifen auf beiden Seiten zu sein. Neben einer grundhaften Sanierung, die den Straßenkörper grundsätzlich unverändert lässt, also allenfalls eine Verbreiterung eben mit "angeflanschten" Schutzstreifen in Frage kommt, könnte man aber auch mit etwas mehr Planungszeit zunkunftssicherer agieren und auf der vorhandenen Trasse eben grundsätzlich neu planen.
In Holland hat man gute Erfahrungen mit einer sehr schmalen Fahrbahn für Kfz gemacht, also einer breiten Mittelspur für Autos, wobei bei Kfz-Begegnungen die Seitenstreifen genutzt werden müssen. In Deutschland will man das so nicht planen und bauen. Man neigt bisher dazu, die Kfz-Fahrbahn immer so breit zu machen, dass sich zwei Kfz gerade noch begegnen können. Hier geht es auch um die Akzeptanz beim Autofahren - würde man eine einzige Mittelspur akzeptieren oder doch immer auf den Schutzstreifen Auto fahren? Ob man sich beim Radfahren und einem dann "angeflanschten" Schutzstreifen und breiter allgemeiner, aber zweispuriger Fahrbahn wohl fühlt, darf sehr stark bezweifelt werden. Es ist zu erwarten, dass dann keine Sicherheitsabstände eingehalten werden und man sich beim Radfahren auf den schmalen Streifen massiv bedroht fühlt. Vor außerörtlichen Schutzstreifen schreckt man in Deutschland daher zurück.
Es bleibt aber selbstverständlich die Möglichkeit, mit etwas mehr Vorlauf und Mitteleinsatz zukunftssicher zu bauen. Dann gibt es eben keine grundhafte Sanierung, sondern eine richtige Neuplanung, die etwas später kommt. Die Straße ist ja derzeit nicht unbenutzbar.
Plant man ohne Radweg, werden allein die Bedarfe des Kraftfahrzeugverkehrs bedient, obwohl es vergleichsweise leicht anders möglich wäre. Und das wäre für die nächsten Jahrzehnte so festgeschrieben. Radverkehrsförderung wäre das nicht, sondern das genaue Gegenteil.

Die Aspekte im Detail:

Anbindung Usatal
Gut erkennbar ist, dass eine Anbindung Pfaffenwiesbachs an das Usatal nur über den Gewässerverlauf, also über Kransberg, denkbar ist. Für die Verbindung Usingen - Pfaffenwiesbach ist dies bereits optisch keine geeignete Wegführung. Eine Auswertung der Höhenmeter, die überwunden werden müssten, um von Pfaffenwiesbach über Kransberg ins Usatal und dann nach Usingen auf dem Usatalweg zu gelangen ergab, dass hier sogar erheblich mehr Höhenmeter zu überwinden sind als auf dem direkten Weg über die K726. Zudem fehlt zwischen Pfaffenwiesbach und Kransberg ein Radweg an der K728, hier fährt man auf der Straße.
Fazit:
Die Anbindung ins Usatal ist für Pfaffenwiesbach nur für die norsöstlichen Ziele, also Ober-Mörlen und Bad Nauheim, geeignet. Eine andere Anbindung existiert nicht und ist auch nicht sinnvoll möglich.
> zurück zur Zusammenfassung

Südliche Alternativwege
Zunächst kann der ADFC nicht feststellen, dass es abgesehen von ganz erheblichen Umwegen und zusätzlichen Höhenmetern hinaus derzeit überhaupt eine südlich der K726 gelegene Verbindung vom Usatal (K726/B275) nach Pfaffenwiesbach gibt. Ab dem Höhenrücken nach Pfaffenwiesbach hin gibt es im Bestand derzeit überhaupt keinen Weg, es sind noch nicht einmal durchgängig ausgebaute Wege vorhanden, die Radfahrende nutzen könnten. Die Darstellung, Radfahrende nutzten derzeit einen Weg durch den Wald, kann sich nur auf erheblich weiträumigere Wege beziehen, etwa über die Wehrheimer Schlink und eventuell auch noch den Wehrheimer Oberloh. Das ist ähnlich weiträumig wie die nordöstliche Anbindung des Usatals (siehe oben), jedoch mit noch mehr Höhenmetern verbunden.
Fazit:
Die einzige denkbare südliche Wegführung über das Röllbachtal, die gemeint sein könnte, befindet sich nicht im Bestandsnetz der Radverbindungen.
> zurück zur Zusammenfassung

Analyse zur südlichen Wegführung
Der ADFC kann im Wegbestand unter Einbeziehung von Wald- und Feldwegen lediglich eine andere südliche Wegführung identifizieren, die zur Pfaffenwiesbacher Seite hin diverse Varianten auf Feldwegen aufweist: Durch das Naturschutzgebiet im Röllbachtal. Der Abschnitt vom Tannenhof an der K726 auf Usatalseite bis zum Höhenrücken ist bereits im Bestand. Wie bereits unter der Überschrift "Südliche Alternativwege" ausgeführt gibt es zur Pfaffenwiesbacher Seite keinen ausgebauten Weg im Wald, der an die Feldwege auf Pfaffenwiesbacher Seite anschließt. Der in der Karte dargestellte lila gestrichelte Abschnitt ist nicht ausgebaut und sieht über einen längeren Abschnitt so aus:
Zustand Waldweg 2023-04-05
Unbefestigter Wladweg ab dem Höhenzug Wehrheim-Schlink - Kransberg, Verortung in Open Street Map Link zur Stadt Bad Camberg

Eine derzeitige Nutzung durch Radfahrende kann angesichts dieses Zustands ausgeschlossen werden. Es ist jedoch die einzig überhaupt erkennbare Verbindungsmöglichkeit auf "Wegen" im Wald.
Fazit:
Eine derzeit genutzte südliche Wegführung gibt es nicht. Für eine Herstellung wären erhebliche Maßnahmen im Wald erforderlich.
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Umwegfaktoren
Im Radverkehrsnetz wird ein Umwegfaktor von 1,0 angestrebt, ein Faktor von 1,1 gilt in Hauptnetzen noch als aktzeptabel, auf Nebennetzen ein Faktor 1,2. Ein Umwegfaktor beschreibt, wie viel länger ein Weg gegenüber der Luftlinie ist, die die Idealverbindung darstellt.
Der ADFC betrachtet hier den Teilabschnitt K726 (Tannenhof) bis Pfaffenwiesbach (Ortsmitte), nur für den Weg über die Schlink davon abweichend ab Usingen (Auf der Beund / Mühlgraben).
Auf der K726 selbst besteht ein Umwegfaktor von 1,0, der Straßenverlauf ist nahezu die Ideallinie. Die Variante eines Radwegs an der K726 bis zur Waldgrenze auf Pfaffenwiesbacher Seite, dann über Feldwege zur K728 und nach Pfaffenwiesbach, liegt bei 1,1. Das ist für ein Radverkehrsnetz akzeptabel. Der Weg über das Röllbachtal und derzeit nicht existierende Wege zur K728 liegt bei 1,3, wählt man die Fahrt nach Pfaffenwiesbach über den Erlengraben bei 1,5. Der Weg über das Röllbachtal und die Schlink liegt bei 1,7, eine nördliche Führung über Kransberg und das Usatal bei 2,3 als Umwegfaktor.
Vergleicht man vom Punkt Auf der Beund / Mühlgraben ab Usingen bis Pfaffenwiesbach über Wehrheim-Oberloh und Schlink, liegt der Umwegfaktor bei 1,5.
Fazit:
Die einzig in Radverkehrsnetzen akzeptablen Wegführungen unter Betrachtung des Umwegfaktors liegen bei einem Radweg entlang der K726, keine der Wegführungen durch das Röllbachtal, noch weniger über Kransberg oder die Wehrheimer Schlink liegt im akzeptablen Bereich.
> zurück zur Zusammenfassung


Eignung der K726
Die Kreisstraße K726 selbst weist rechts und links der Fahrbahn über sehr weite Abschnitte sehr breite Entwässerungsgräben auf. Hier steht kein Wald, insgesamt ist die Fläche ohne Wald für diese Straße weitgehend doppelt Mal so breit wie die Straße selbst. Hier ist reichlich Platz, ohne in den Baumbestand eingreifen zu müssen. Typisches Aussehen:

Zustand K726 2023-04-04
K726 im Verlauf, Verortung in Open Street Map Link zur Stadt Bad Camberg

Gut zu erkennen: Links und rechts sind breite Entwässerungsgräben ohne Baumbestand vorhanden.
Fazit:
Entlang der Kreisstraße ist genug Platz vorhanden, um ohne wesentliche Eingriffe in den Waldbestand einen straßenbegleitenden Fuß-/Radweg anzulegen.
> zurück zur Zusammenfassung

Betrachtung der Höhenverläufe / der "Schwere" der Strecke
Der ADFC hat die Höhenverläufe analysiert und kommt zu einem überraschenden Ergebnis. Betrachtet wird zudem neben dem Höhenverlauf und "Höhenverlusten" auch die Fahrbahnqualität der Wegführungsmöglichkeiten, die einen erheblichen Teil der "Schwere" einer Strecke ausmacht.
Die zu überwindenden Höhenmeter sind bei einer großräumigen Wegführung über Kransberg und das Usatal nach Usingen sogar erheblich größer. Während über die Kreisstraße selbst etwa 100 Höhenmeter überwunden werden müssen, sind es über Kransberg und den Usatalweg 112 Höhenmeter (gemäß Radroutenplaner Hessen), hinzu kommt der Umweg, die Strecke ist mit 8 km mehr als doppelt so lang wie direkt auf der K726.
Durch das Röllbachtal und über teilweise nicht ausgebauten Wegen auf der Pfaffenwiesbacher Seite ist der Weg in jedem Fall länger, je nach Variante zwischen 0,8 km und 1,2 km. Hier muss man zwar nicht ganz so hoch hinausfahren, dafür geht es aber nicht stetig berauf, sondern es gibt ein Auf und Ab, es kommen also weitere Höhenverluste im Wegverlauf hinzu. Diese Höhenmeter, die zusätzlich zur reinen absoluten Höhe des Höhenrückens selbst überwunden werden müssen, müssen hinzugerechnet werden. Damit ist ein möglicher südlicher Wegverlauf, wie hier skizziert, je nach Variante auf Pfaffenwiesbacher Seite im günstigensten Fall nur um 12 Höhenmeter besser (wobei dann ein längeres Stück auf der K728 zwischen Wehrheim und Pfaffenwiesbach ohne Radweg gefahren werden muss). Bei anderen Varianten auf Pfaffenwiesbacher Seite verringert sich der Vorteil noch weiter. Verwendet man die Variante, die auf der Radverbindung am Erlengraben zwischen Wehrheim-Schlink und Pfaffenwiesbach (Südseite der K728) verläuft, verkehrt sich das ins Gegenteil: Der Verlauf ist sogar ungünstiger.
Hinzu kommt die Wegoberfläche, die einen erheblichen Anteil der "Schwere" neben den eigentlichen Höhenmetern ausmacht. Entlang der Kreisstraße wäre ein straßenbegleitender Weg durchgehend asphaltiert und böte somit einen geringen Rollwiederstand. Bei der südlichen Variante sind weiter Teile wassergebunden und heute schon nicht in optimalem Zustand. Es ist auch nicht zu erwarten, dass im Naturschutzgebiet Röllbachtal asphaltiert wird. Der Rollwiederstand ist so pauschal betrachtet zwischen 20 und 30% höher, die Tendenz geht eher zu 30%.
Fazit:
In Kombination der Aspekte Höhenmeter, Höhenmeterverluste, Weglänge und Rollwiderstand dürfte sich ein Vorteil (eventuell sogar sehr klar) zu Gunsten eines Wegs an der K726 ergeben. Die genannten 50 Höhenmeter Vorteil sind keinesfalls realistisch.
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Aspekt der sozialen Sicherheit
Wege durch den Wald, besonders auf ganz abseitigen Wegen, werden von wichtigen und zahlenmäßig relevanten Nutzergruppen nicht als sozial sicher angesehen. Während man am Tag in der Freizeit, womöglich in der Gruppe, weniger Probleme auf abseitigen Waldwegen hat, stellt sich das für Einzelpersonen, abgesehen von eher sportlichen bzw. rüstigen Männern, bereits bei beginnender Dunkelheit und erst recht Nachts ganz anders dar. Hier wird ein Weg an der Straße als deutlich sicherer empfunden. Das Thema ist weitaus komplexer, tatsächlich gehen gefühlte und tatsächliche Sicherheit je nach betrachtetem Aspekt deutlich auseinander. Will man die Fahrradnutzung erhöhen, ist es jedoch nicht hilfreich, mit einer tatsächlichen Sicherheit gegen eine gefühlte große Unsicherheit zur argumentieren. Im Zweifel wird dann das Fahrrad nicht genutzt. Das Gegenteil ist aber gewollt.
Fazit:
Die soziale Sicherheit insgesamt betrachtet ist entlang der Straße gegeben, durch den Wald eher nicht.
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Der ökologische Aspket: Naturschutzgebiet Röllbachtal vs. K726
An der K726 existiert kein explizit ausgewiesenes Naturschutzgebiet. Das Röllbachtal hingegen ist explizit als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Wenn man auf dem Wegbestand des Fahrradnetzes vom Tannenhof in das Röllbachtal fährt, stehen dort entsprechende Schilder. Auch die Wälder rechts und links der K726 mögen schützenswert sein und eine gewisse Schutzeinstufung haben. Hier gilt es abzuwägen, ob eine verstärkte Verkehrslenkung von mehr Radverkehr durch das Naturschutzgebiet Röllbachtal stärker wiegt als eventuelle Eingriffe an den Rändern der K726, die nicht den gleichen Schutzstatus haben und ohnehin mit Verkehr auf der K726 selbst belastet sind. In der Regel wird die Meinung vertreten, möglichst wenig Verkehr in ausgewiesene Naturschutzgebiete (hier am Rand entlang und sogar hindurch) zu lenken, sondern an bestehenden Trassen - wie hier der K726 - zu bleiben. Für eine Pflege der Wege im Röllbachtal sind zudem verstärkte Aktivitäten und damit Eingriffe und Störungen zu befürchten, entlang der Kreisstraße mit einem dauerhaft guten Geh-/Radweg ist der Pflegeaufwand gering, es sind keine weiteren Eingriffe und Störungen zu befürchten.
Fazit:
Eine stärkere Belastung im Röllbachtal dürfte ökologisch deutlich schwerer wiegen als entlang der K726, selbst wenn dies dort mit Eingriffen verbinden ist.
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Nutzergruppen
Ein Radweg an der Kreisstraße kam durch die Planung eines Radverkehrsnetzes in den Fokus. Darauf zielt auch der Kreistagsgbeschluss, an Kreisstraßen grundsätzlich den Bau eines Radwegs zu prüfen. Der Schwerpunkt liegt also auf der Alltagsnutzung, weniger im Freizeitbereich. Entsprechend müssen die Anforderungen gesehen werden. Freizeitnutzer sind sicher lieber auf ruhigen und abseitigen
Wegen unterwegs, Umwege spielen weniger eine Rolle, auch Höhenmeter oder Wegoberfläche nur bedingt, es kann auch mal etwas schmutzig sein. Ganz anders ist es bei der hier angestrebten Verbesserung für die Alltagsnutzung. Direktheit, Leichtigkeit und Sauberkeit spielen eine überragende Rolle - niemand will verdreckt einkaufen gehen, ins Büro oder in die Schule kommen, einen wesentlich längeren Weg zurücklegen als notwendig und unnötig auf und ab fahren. Eine Alternativroute im Wald mit einer gänzlich anderen Ausrichtung bei diesen Aspekten stellt demnach tatsächlich für diese Zielgruppe grundsätzlich keine Alternative dar.
Der Jugendzeltplatz Jungholz wird durch die Alternativrouten gar nicht erschlossen. Dies ist nur entlang der K726 möglich.
Es mag sein, dass das nie ein sonderlich hoch frequentierter Weg wird, aber er gehört in ein Grundangebot, da Pfaffenwiesbach so Richtung Mittelzentrum Usingen erheblich besser für den Radverkehr erschlossen wird und Usingen für Pfaffenwiesbach trotz Zugehörigkeit zu Wehrheim mindestens ähnlich hohe Bedeutung hat. Wer übrigens von Pfaffenwiesbach nach Wehrheim fährt, hat vergleichbare Probleme mit zu überwindenden Höhenmetern.
Fazit:
Für die anvisierte Alltagsnutzung stellt eine Führung über Wege mit Freizeitcharakter keine Alternative dar. Im konkreten Fall gäbe es ohne einen Radweg an der K726 keine Erschließung für den Jugendzeltplatz Jungholz.
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Herstellungsaufwand eines Radwegs an der K726
Es wird angeführt, dass die K726 mit Geh-/Radweg etwas aufwändiger wird und man eventuell Grundstücke erwerben muss. Das ist aber eben so. Es gibt an praktisch keiner Kreis-, Landes- und Bundesstraße ohne Radweg dafür schon alle Grundstücke. Das Argument wäre für praktisch jeden Radweg an einer Straße das Aus und sollte die Ausnahme bleiben (was im Einzelfall natürlich mal sein kann). Hier ist zumindest sehr stark zu vermuten, dass der Aufwand nicht übermäßig hoch sein dürfte. Auch ist die Trasse selbst rechts und links sehr weitgehend topografisch für einen Begleitweg geeignet - es gibt keine stark abfallenden Hänge oder hineinragende Felsformationen
.
Fazit:
Der Herstellungsaufwand dürfte sich hinsichtlich der Topografie rechts und links sowie eventuellen Grundstückerwerbs im üblichen Rahmen und damit in vertretbaren Grenzen halten.
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Zeitliche Realisierung rund um die K726
Angesichts üblicher Aufwände für eine Trassenerweiterung oder verbreiterte Trassennutzung, um einen separaten Geh-/Radweg anzulegen, dürften sich auch zeitliche Verzögerungen im Rahmen halten. Selbst wenn sie nicht bei Null liegen: Man kann nicht erwarten, dass bei einer Realisierung bisher nicht vorgesehener straßenbegleitender Geh-/Radwege gar kein Aufwand und keine Verzögerung entsteht. Hier dürfte es noch besonders einfach sein, weil man sich nicht mit sehr vielen Anrainern überhaupt unterhalten muss.
Fazit:
Die Herstellung eines Geh-/Radwegs im Rahmen der grundhaften Sanierung dürften in diesem Fall keine unverhältnismäßigen Verzögerungen bedeuten.
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Dringlichkeit: Nutzbarkeit der K726
Wir haben es bei der K726 mit einer derzeit schlechten, aber für Autofahrer weiterhin befahrbaren Straße zu tun. Es ist auch nicht zu erwarten, dass sie aufgrund ihres Zustands in nächster Zeit komplett gesperrt werden muss. Ob sie ein oder zwei Jahre später saniert wird, ist für den Autoverkehr nicht so wichtig - sie ist ja nutzbar. Wird hingegen jetzt kein Geh-/Radweg geplant und realisiert, ist der Aufwand für eine nachgelagerte Realisierung tatsächlich als immens hoch einzuschätzen. Ein nachträglicher Bau ist vollkommen unrealisitisch.
Fazit:
Die K726 ist weiterhin nutzbar, auch wenn Verzögerungen bei der Sanierung wegen eines Geh-/Radweges eintreten sollten.
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Querung auf dem Höhenrücken
Auf dem Höhenrücken quert eine Fahrradverbindung, deren Schwerpunkt eher in der Freizeit liegt. Hier verläuft die Buchfinkenroute. Hinzu kommt, dass diese Querung unmittelbar hinter einer Kuppe liegt. Wird die Straße für den Autoverkehr ausgebaut und damit beschleunigt, wird diese Querung gefährlicher. Mit einem straßenbegleitenden Geh-/Radweg lässt sich an dieser Stelle viel eher eine Querungsstelle rechtfertigen - denn eine Querung wird es bei einem Radweg an der K726 vermutlich ohnehin geben müssen.
Fazit:
Ein straßenbegleitender Geh-/Radweg rechtfertigt viel eher eine Absicherung der querenden  Fahrradverbidauf dem Höhenrücken.
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Konsequenzen einer südlichen Alternativroute
Eine südliche Alternative hat über die bereits beschreibenen Eigenschaften hinaus weitere Konsequenzen. So müssen in jedem Fall Teile der K728 auf offenem Gelände genutzt werden, die teils im Verlauf schlechter einsehbar sind und sich bereits in Bereichen befinden, in denen sehr schnell gefahren wird. Die Alternativroute ist also keineswegs vollständig "alternativ", sondern birgt im Gegenteil Gefahren bzw. Gefahrenstellen, die bei einer Lösung entlang der K726 nicht auftreten bzw. minimiert werden können.
Fazit:
Denkbare südliche Alternativrouten bergen Gefahren und Gefahrenstellen, die entlang der K726 nicht auftreten oder minimiert werden können.
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Kosten-Nutzen-Verhältnis im Radverkehrskonzept Hochtaunus
Auch auf das Kosten-Nutzen-Verhältnis im Radverkehrskonzept Hochtaunus möchten wir noch eingehen. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis ist nur RELATIV als "schlecht" anzusehen. Denn tatsächlich sind Maßnahmen, die nicht für eine Umsetzung in Frage kommen, in dem Konzept ja von vorne herein nicht enthalten. Maßnahmen mit verhältnismäßig schlechtem Kosten-Nutzen-Verhältnis werden vor allem in Konkurrenzsituationen hinten angestellt - irgendeine Bewertung muss es ja geben. Es handelt sich also nicht um Streichergebnisse im Konzept, die von vornbe herein als solche aufgenommen sind, sondern um Maßnahmen, deren Umsetzung empfohlen wird. Eine Konkurrenzsituation liegt aber gar nicht vor - denn geplant werden muss ohnehin und dass es mit einem Radweg aufwändiger ist als ohne, kann nicht als Grund aufgeführt werden, sonst bräuchte man überhaupt keine Maßnahmen in dem Konzept, denn zusätzlichen Aufwand macht alles. Und wenn jetzt die Straße ohne Radweg saniert wird, passiert die nächsten 30 - 40 Jahre nichts mehr. Das ist klar nicht Ziel des Radverkehrskonzepts, also muss die sich jetzt bietende Umsetzungschance auch genutzt werden.
Fazit:
Eine verhältnismäßig schlechtere Kosten-Nutzen-Bewertung aus dem Radverkehrskonzept bedeutet nicht, dass eine Maßnahme gestrichen wird, sondern nur, dass sie in Konkurrenzsituationen mit anderen Maßnahmen erst später realisiert wird. Da diese Chance in den nächsten Jahrzehnten nicht wiederkehrt, ist trotzdem jetzt der richtige Umsetzungszeitpunkt.
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ADFC-HE-HT-UL-sp, 2023-04-10
Ergänzung Kosten-Nutzen-Verhältnis 2023-04-17

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Wehrheim / Usingen > K726 - Radweg Usingen-Tannenhof - Wehrheim-Pfaffenwiesbach
Der ADFC-Faktencheck direkt zu den Artikel-Aussagen

Der Faktencheck bezieht sich nur auf konkrete Aussagen aus dem Artikel, nicht auf das was nicht gesagt wurde bzw. ebenfalls relevant für die Entscheidungsfindung sein sollte.

In dem Artikel aus der Tagespresse (Taunus Zeitung vom 30. März 2023, Titel "Radexpeerte gegen Radweg", siehe Nachricht zu diesem Artikel) hat der ADFC von der konkreten Absicht erfahren, dass die K726 in 2025 grundhaft saniert werden soll. Der Wehrheimer ehrenamtliche Fahrradbeauftragte, Hans-Joachim Steffen-Jesse (Bündnis 90/Die Grünen), hält einen "straßenbegleitenden Fahrradstreifen" für ungeeignet. (Anm.: Gemeint ist in dem Artikel - dies ist nur indirekt anhand der Wortwahl herauslesbar - zunächst kein separater, also abgetrennter Radweg, sondern nicht abgetrennte Fahrbahnbereiche am Rand). Die Rede ist von 50cm Fahrradstreifen. In dem Artikel spricht sich der Fahrradbeauftragte davon offensichtlich unabhängig auch gegen einen straßenbegleitenden Geh- und Radweg aus (Anm.: was ja etwas völlig anderes ist als Fahrradstreifen ohne Abtrennung). Es soll eine alternative Route auf forst- und landwirtschaftlichen Wegen geprüft werden, die heute schon genutzt werde. Nach einer nicht repräsentativen Umfrage würden Radfahrer den Weg durch den Wald bevorzugen. Als ökologische Effekt, der gegen den Radweg spräche, wird die Auflichtung entlang der Straße genannt. Deshalb sei es entlastend (auch hinsichtlich der Zeitplanung) für die Sanierung der Straße, wenn es keinen Radweg gäbe und sattdessen eine ökologische und ökonomische Alternative südlich der K726. Auch sei eine Wegführung direkt ins Usatal (gemeint ist von Pfaffenwiesbach aus) möglich.

Fahrradstreifen / Radweg | Zunächst sind nicht von der Fahrbahn abgetrennte Fahrradstreifen auf der eigentlichen Fahrbahn der K726 etwas völlig anderes als ein separater, straßenbegleitender Radweg. Während Fahrradstreifen, noch dazu mit je 50cm Breite, auf dieser Straße sicher pauschal als ungeeignet zu bezeichnen sind, gilt für einen abgetrennten Geh-/Radweg für die Nutzung zunächst das genaue Gegenteil. Wenn etwas für den Radverkehr (und den Fußverkehr) an der K726 getan werden soll, dann ist ein separater Weg richtig und Fahrradstreifen klar vorzuziehen, die zudem für Fußgänger kaum sinnvoll nutzbar wären. In dem Artikel wird nicht genannt, woher diese Idee eines Fahrradstreifens kommt.

Derzeitige Führung im Mischverkehr
Von einer Führung im Mischverkehr auf der K726 kann im bestehenden Radverkehrsnetz nicht gesprochen werden, weil diese Verbindung in keinem der bisherigen Netze enthalten ist. Die Straße ist halt da, der Radverkehr wird hier überhaupt nicht geführt, sondern es ist einfach gar nichts dazu gesagt. Erst die Planung des Radverkehrsnetzes des Hochtaunuskreises greift diese Direktverbindung überhaupt auf.

Alternative Wegführung | Dem ADFC ist zudem in den vorhandenen Radwegenetzen außer dem sehr weit südlich verlaufenden Weg über den Oberloh und die Schlink keine explizite Radverbindung bekannt, keines der Konzepte bzw. keine der Planungen weist hier eine Radverbindung aus. Andere Wegführungen, etwa über Kransberg oder Wehrheim-Oberloh-Schlink sind keine Alltagsalternative.

Ökologischer Aspekt | Der angesprochene ökologisch negative Effekt der Auflichtung lässt sich für die fragliche Strecke fast durchgängig bestreiten, da am Rand der vorhandenen Straße über weite Strecken reichlich Platz vorhanden ist, auf dem kein einziger Baum steht. Stattdessen gibt es sehr breite Wassergräben auf beiden Seiten. Weite Bereiche sind also bereits "aufgelichtet" und wären ohne Eingriffe für einen separaten Geh-/Radweg geeignet. Das Wassermanagement lässt sich sicher mit geringerem Flächenbedarf realisieren. Lediglich auf kürzere Abschnitte trifft das nicht zu.
Wenn es eine andere Verbindung als über den Oberloh sein soll, müssen zumindest Teile (nach Pfaffenwiesbach hin) völlig neu in Konzepte aufgenommen werden und es ist angesichts der vorhandenen Waldwege auf der Ostseite des trennenden Höhenzuges nicht anders möglich, als zumindest unmittelbar entlang des geschützten Röllbachtals zu führen. Das liegt südöstlich der K726 und ist ein Naturschutzgebiet. Direkt entlang der K726 ist dem ADFC hingegen kein Schutzgebiet bekannt, während das Röllbachtal explizit als solches ausgewiesen ist. Eine verstärkte Verkehrslenkung in das Röllbachtal und Eingriffe in diesem Bereich, etwa für Wegherstellungen einer alternativen Wegführung, und sei es nur angrenzend an das Schutzgebiet, sind weitaus sensibler als entlang der K726 mit bereits aufgelichteten Randbereichen.

Umfrage | Auf welchen Weg sich die nicht-repräsentative Umfrage bezieht, lässt sich nicht ermitteln, die Anzahl der Befragten ist auch nicht bekannt. Der ADFC wurde jedenfalls nicht gefragt, wir können da nur auf den Fahrradklima-Test verweisen, der in Kürze wieder veröffentlicht wird. Bisher ergibt sich wiederholt, dass zu wenige Radwege vorhanden sind. Wenn hier überwiegend Freizeit-Radler gefragt wurden, ist auch klar, dass lieber ganz im Wald gefahren wird und die Weglänge bzw. Fahrzeit und die Wegqualität untergeordnet ist. Es geht ja nicht nur um die, die schon fahren, sondern auch um die, die noch nicht fahren und ein attraktives Angebot brauchen, um auch mal im Alltag auf das Rad umzusteigen.

Direktanbindung Usatal | Auch ist von einer direkten Anbindung an das Usatal die Rede. Eine Anbindung besteht jedoch nur Richtung Norden über Kransberg, das wäre aber nur für die Fahrtrichtung Ober-Mörlen und Bad Nauheim passend. Es geht jedoch nicht nur darum, Pfaffenwiesbach für den Radverkehr irgendwo an das Usatalweg anzubinden, sondern um eine Anbindung nach Usingen. An Direktheit ist die K726 - also auch ein begleitender Geh-/Radweg - hier sehr deutlich nicht zu schlagen.


Dies sind nur die Aspekte, die unmittelbar aus dem Artikel bzw. dem Text hervorgehen und daher natürlich unvollständig. Für eine Entscheidungsfindung ist das nach ADFC-Ansicht nicht hinreichend.

ADFC-HE-HT-UL-sp, 2023-04-05

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Wehrheim / Usingen > K726 - Radweg Usingen-Tannenhof - Wehrheim-Pfaffenwiesbach
Fahrradbeauftragter von Wehrheim gegen Radweg

Der ADFC hat von der Diskussion über einen Radweg entlang der K726 im Rahmen der beabsichtigter Grundsanierung am 30. März 2023
aus der nicht frei zugänglichen Tagespresse (Taunus Zeitung vom 30. März 2023, Titel "Radexpeerte gegen Radweg") erfahren. Deshalb gibt es an dieser Stelle keinen Verweis, sondern nur eine inhaltliche Wiedergabe. Demnach soll die K726 in 2025 grundhaft saniert werden. Der Wehrheimer ehrenamtliche Fahrradbeauftragte, Hans-Joachim Steffen-Jesse (Bündnis 90/Die Grünen), hält einen "straßenbegleitenden Fahrradstreifen" für ungeeignet. (Anm.: Gemeint ist in dem Artikel - dies ist nur indirekt anhand der Wortwahl herauslesbar - zunächst kein separater, also abgetrennter Radweg, sondern nicht abgetrennte Fahrbahnbereiche am Rand). Die Rede ist von 50cm Fahrradstreifen. In dem Artikel spricht sich der Fahrradbeauftragte davon offensichtlich unabhängig auch gegen einen straßenbegleitenden Geh- und Radweg aus (Anm.: was ja etwas völlig anderes ist als Fahrradstreifen ohne Abtrennung). Es soll eine alternative Route auf forst- und landwirtschaftlichen Wegen geprüft werden, die heute schon genutzt werde. Nach einer nicht repräsentativen Umfrage würden Radfahrer den Weg durch den Wald bevorzugen. Als ökologische Effekt, der gegen den Radweg spricht, wird die Auflichtung entlang der Straße genannt. Deshalb sei es entlastend (auch hinsichtlich der Zeitplanung) für die Sanierung der Straße, wenn es keinen Radweg gäbe und sattdessen eine ökologische und ökonomische Alternative südlich der K726. Auch sei eine Wegführung direkt ins Usatal (gemeint ist von Pfaffenwiesbach aus) möglich.
ADFC-HE-HT-UL-sp, 2023-04-04

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Wehrheim / Usingen > K726 - Radweg Usingen-Tannenhof - Wehrheim-Pfaffenwiesbach
Themeneinführung

Die Kreisstraße 726 (K726) verbindet Usingen (ab der B275 im Usatal) mit dem kommunenfremden Nachbarort Pfaffenwiesbach. Es existiert kein Radweg. Die vorhandene Fahrbahn ist über weite Strecken schadhaft. Der Hochtaunuskreis plant eine Sanierung der K726. Im Rahmen der Planung wird auf Basis einer Grundsatzentscheidung des Kreistags auch geprüft, ob die K726 einen Radweg erhalten soll.

Dieses Thema beschränkt sich auf einen Teil der Verbindung im größeren Abschnitt Pfaffenwiesbach - Tannenhof. Ab hier verläuft nordwestlich die Radverbindung Richtung Bad Hauheim / Friedberg. Nicht behandelt wird der kürzere Abschnitt der K726 zwischen dem Tannenhof und der Usa selbst, der für eine Anbindung nach Usingen ebenfalls zu berücksichtigen ist, jedoch ab dem Tannenhof bereits Teil der Radverbindung mit übergeordneter Bedeutung (siehe unten) ist. Die Stadt Usingen beabsichtigt unabhängig von der Entscheidung über einen Radweg bis Pfaffenwiesbach, den Teil zwischen Usa und Tannenhof bald mit einem straßenbegleitenden Radweg zu versehen. Dieser Abschnitt wird von uns als separates Thema behandelt, dem ADFC liegen hierzu derzeit jedoch noch keine offiziellen Informationen vor.

Bedeutung der Verbindung
Die Verbindung hat lokale Bedeutung, verbunden wird das Mittelzentrum Usingen als Schul- und Einkaufs- und Freizeit- und Krankenhausstandort mit dem räumlich durch einen Höhenzug getrennten angrenzenden Wehrheimer Ortsteil Pfaffenwiesbach ab dem Usatal, hier mit weiteren Anbindungsfunktionen an das Radwegenetz.

Die im Usatal verlaufende Radverbindung hat folgende Bedeutungen im Alltag bzw. Tourismus:
  • Radhauptnetz Hessen (Usingen - Bad Nauheim)
  • Regionalverbindung Usingen - Ober-Mörlen / Bad Nauheim / Friedberg
  • Ortsverbindung Usingen - Wernborn / Kransberg
  • Lokalverbindung Usingen - Langenhain-Ziegenberg / Friedrichsthal
  • Hessischer Radfernweg R6
  • Usatalweg
  • Buchfinkenroute (Rund um Usingen)
Lokale Radverkehrskonzepte exisitieren nicht (Usingen) bzw. sind veraltet (Wehrheim). Die lokale Bedeutung der Verbindung muss damit aus dem allgemeinen Grundsatz der Daseinsvorsorge und Bereitstellung entsprechender Erreichbarkeiten abgeleitet werden. Die K726 ist die einzige direkte Verbindung der angrenzenden Orte Usingen (Hauptort) und Pfaffenwiesbach und damit offizieller Verkehrsweg für den Radverkehr aus lokaler Sicht.

Im Radverkehrskonzept des Hochtaunuskreises ist die Verbindung geführt, als Maßnahme wird gemäß des Konzepts aus 2022 die Anlage eines Radwegs empfohlen (Maßnahmen Nr. B051).

Im Radroutennetz des Hochtaunuskreises aus 2010, das den Schwerpunkt auf Freizeit und Tourismus  legt und per standardisierter Fahrradwegweisung vom Hochtaunuskreis und den Kommunen ausgeschildert wurde, ist diese Verbindung nicht aufgeführt.

Weitergehende Bedeutungen in Rad(verkehrs)netzen sind dem ADFC nicht bekannt.

Darstellung der Verbindung
Dem ADFC ist kein Online-Portal bekannt, das alle relevanten, hier genannten Rad(verkehrs)netze enthält. Die Verbindung ist als Maßnahme im GIS-Portal des Hochtaunuskreises zum Radverkehrskonzept 2022 enthalten, dort sind jedoch nur Verbindungen erfasst, die für das Kreisverkehrsnetz als relevant eingestuft werden. Insbesondere sind definitionsgemäß keine lokalen Verbindungen enthalten.
Topografie
Pfaffenwiesbach liegt west-östlich auf gleicher Höhe wie Usingen, jedoch in einem Seitental der Usa mit Einmündung im Bereich Kransberg deutlich weiter nördlich. Die K726 überquert den Höhenzug, der die Tallage um Pfaffenwiesbach zum Usatal hin abtrennt. Die höchste Stelle der K726 liegt auf etwa 390m, die tiefste im Usatal bei etwa 260m, die Ortsmitte Pfaffenwiesbach bei etwa 280m.

Einbindung Pfaffenwiesbach ins Rad(verkehrs)netz Richtung Osten (nach Usingen hin)
Pfaffenwiesbach ist über klassifizierte Straßen (K728) ohne Radverkehrsanlage über Kransberg, in Kransberg über innerörtliche Seitenstraßen und eine Wald-/Feldweganbindung an das Usatal (K729, Nähe Herrenmühle) entlang der Tallage angebunden. Südöstlich Richtung Wehrheim ist Paffenwiesbach über den Talabschluss (Höhe etwa 375m), die Wehrheimer Schlink, angebunden. Die K726 stellt die fast geradlinige Verbindung östlich nach Usingen her. Entlang des Höhenzugs zwischen der Wehrheimer Schlink und Kransberg (grob: Schloss Kransberg) verläuft eine Radverbindung zwischen Wehrheim und Kransberg ohne Anbindung Richtung Pfaffenwiesbach. Etwas südöstlich der K726 befindet sich ein Schutzgebiet (Röllbachtal).

Sonstiges
Die Stadt Usingen beabsichtigt, unabhängig von einer Weiterführung Richtung Pfaffenwiesbach ein kürzeres Stück Radweg bereits herzustellen, nämlich im Abschnitt von der Usa (nahe Einmündung B275) bis zum Tannenhof. Dieser Abschnitt hat überragende Bedeutung, wie man aus den Ausführungen zur Bedeutung der Verbindung weiter oben in dieser Nachricht ableiten kann.
ADFC-HE-HT-UL-sp, 2023-04-04

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