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letzte Aktualisierung: 14.03.2024

 Sie sind hier: ADFC Usinger Land > Nachrichten > Wehrheim (Einzelnachrichten)
Wehrheim: Rodheimer Straße (Weg zum Schwimmbad)
Wehrheim > Rodheimer Strasse (Weg zum Schwimmbad)
Rodheimer Straße (Weg zum Schwimmbad)
An dieser Stelle bündeln wir Fahrradthemen - soweit sie dem ADFC bekannt werden - zur Rodheimer Straße in Wehrheim bzw. zum außerhalb liegenden Schwimmbad.

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Letzte Nachricht
Verbindung Wehrheim - Schwimmbad > Fahrbahnmarkierungen und Verkehrsregelung
ADFC regt kostenlose mobile Zählstelle an

Die Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen (AGNH) bietet ihren Mitgliederkommunen kostenlose Fahrradzählstellen an. Solche Fahrradzählstellen sind bereits als feste Zählstellen installiert (siehe  ADFC-Nachricht Fahrradzählstellen Hessen: Auch im Usinger Land vom 20. Mai 2022).

Der ADFC Usinger Land hat bei der Gemeinde Wehrheim in einer offenen Mail angeregt, sich für eine solche Zählstelle für die Rodheimer Straße zu bewerben. Zwar ist die Gemeinde nicht AGNH-Mitglied, wenn man nachfragt, wird aber darauf verwiesen, dass der Hochtaunuskreis das schon sei. Da die Rodheimer Straße Teil des Radverkehrsnetzes Hochtaunus ist, sollte das machbar sein. Die Zählstelle kann wertvolle Zahlen liefern, die die Bedeutung des Radverkehrs an dieser Stelle belegen könnten. Gerade im Sommer ist hier der Radverkehr ein bedeutender Teil des Verkehrsgeschehens mit einer besonders schützenswerten Zielgruppe: Kinder und Jugendliche, häufig als selbständige Verkehrsteilnehmende. Auch außerhalb der Saison wird diese Strecke intensiv von Radfahrenden genutzt.

Besonders vor dem Hintergrund, dass die bestehende Lenkung des Radverkehrs, die teilweise auf den schmalen Seitenweg führt, und der bestehenden Verkehrsregelung auf der Fahrbahn (Tempo 50), eher zweifelhaft ist (
wie dieser Vorgang nachvollziehbar darstellt), können Zahlen einen wertvollen Beitrag zur Diskussion darum beitragen.
ADFC-HE-HT-UL-sp, 2024-03-14

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Zusammenstellung bisheriger Nachrichten
Verbindung Wehrheim - Schwimmbad > Fahrbahnmarkierungen und Verkehrsregelung
Neue Fahrbahnmarkierung auf der Verbindung Wehrheim - Schwimmbad,
hier: Ortsausgang und Einmündung Kleingärten

Wehrheim schürt auf dem Weg zum Schwimmbad (Rodheimer Straße außerorts) trotz neuer Fahrrad-Symbole auf der Fahrbahn weiterhin Konflikte zwischen dem Fuß- und Radverkehr.

Rodheimer Straße (Weg zum Schwimmbad, Ortsausgang Wehrheim)
Wegzustand Verbindung Wehrheim-Schwimmbad, Nähe Ortsausgang Rodheimer Straße
Bild 1: Wehrheim-Schwimmbad, Wegbeginn am Ortsausgang; Verortung in Open Streept Map Link zur Stadt Bad Camberg

Inzwischen überkamen der Gemeinde offensichtlich Zweifel an der Verkehrslenkungsmaßnahme: Es wurden jetzt auch Fahrradsymbole auf der Fahrbahn aufgebracht. Am Ortsdausgang, wo man sich entscheidet, auf der Fahrbahn (mit den Autos) oder dem schmalen Asphaltband (mit den Fußgängern im Zweirichtungsverkehr) zu fahren, sind NACH der Entscheidungsstelle auch Fahrrad-Symbole auf der Fahrbahn zu finden
(roter Pfeil im Bild 1). Das ist zu spät, das Symbol gehört unmittelbar hinter die gepflasterte Stelle. Damit bleibt es dabei: Es ist eine Lenkungsmaßnahme, die (jetzt "nur" noch primär) darauf abzielt, den Radverkehr auf das schmale und nach wie vor völlig ungeeignete Asphaltband zu lenken. Konsquent wäre es, das Fahrrad-Symbol rechts (Bild 1, gelber Pfeil) zu entfernen. Selbst wenn dann das Fußgänger-Symbol verbleibt, wäre das Befahren per Rad für Kinder unter 8 (bzw. 10) Jahre sowie einem begleitenden Erwachsenen erlaubt. So ist es allen Radfahrenden ausdrücklich erlaubt, obwohl der Weg aufgrund seiner Breite völlig ungeeignet ist. Wehrheim schürt damit weiter völlig unnötig Konflikte zwischen Radfahrenden und zu-Fuß-Gehenden.

Das zeigt sich auch an der Einmündung zu den Kleingärten (roter Pfeil im Bild 2: neues Fahrrad-Symbol), wo nach wie vor nur Radfahrer, aber keine Fußgänger auf dem schmalen Asphaltband vorgesehen sind (gelber Pfeil im Bild 2) und das Achtung-Radfahrer-Schild auch wie vor wegen fehlenden Abbiegepfeil unter dem Schild fehlerhaft ist (grüner Pfeil im Bild 2).

Rodheimer Straße (Weg zum Schwimmbad, Einmündung Kleingärten)
Wegzustand Verbindung Wehrheim-Schwimmbad, Höhe Zufahrt Kleingärten
Bild 2: Zufahrt Kleingärten; Verortung in Open Streept Map Link zur Stadt Bad Camberg

Darauf hat der ADFC schon länger hingewiesen (siehe Nachricht
Neue Fahrbahnmarkierung auf der Verbindung Wehrheim - Schwimmbad, hier: Einmündung Kleingärten vom 7.7.22). Man kann es nur wiederholen: Unklar ist die Bedeutung des Schilds "Achtung Radfahrer". Aufgrund der Ausrichtung kann es nicht für den von den Kleingärten auf die Rodheimer Straße auffahrenden Kfz-Verkehr gedacht sein, für den Längsverkehr auch nicht (dann stände es vorher auch schon). Vermutlich ist der aus Wehrheim kommende sehr geringe Abbiegeverkehr in die Kleingärten gemeint - dann fehlt unter dem Schild allerdings ein weißes Zusatzschild, dass dieses Schild für das Abbiegen gilt.

An dem im Bild 2 quer gestellten Rad kann man gut die vorhandene Wegbreite erkennen. Das reicht noch nicht einmal für den Fußverkehr (übrigens in beide Richtungen), geschweige denn für zusätzlichen Radverkehr.

ADFC-HE-HT-UL-sp, 2023-12-17

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Verbindung Wehrheim - Schwimmbad > Fahrbahnmarkierungen und Verkehrsregelung
Offener Brief des ADFC an Gemeindegremien


Der ADFC Usinger Land hat sich zur anstehenden Sitzungsperiode
an den Ortsbeirat Wehrheim sowie den Bau- und Verkehrsausschuss in Wehrheim mit einem Offenen Brief zur Rodheimer Straße gewandt. Darin werden die realisierten Maßnahmen im Abschnitt von der Ortsgrenze bis zum Abzweig Bizzenbach als nicht regelkonform entlarvt, dies genau begründet und schnelle Beseitigungsmöglichkeiten mit konkreten Vorschlägen dargestellt. Als Fernziel schlägt der ADFC die Umwandlung in eine Fahrradstraße vor.
ADFC-HE-HT-UL-sp, 2022-09-20

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Verbindung Wehrheim - Schwimmbad > Fahrbahnmarkierungen und Verkehrsregelung
Kreistagsbeschluss wird als Begründung vorgeschoben - zu peinlich?


In einem weiteren Zeitungsartikel der Taunus Zeitung vom 18. August 2022 unter dem Titel WEHRHEIM - Apfeldorf setzt Kreistagsvorgabe um - Rücksichtnahme ist dennoch notwendig (nicht online öffentlich aufrufbar) werden die Markierungen in der Rodheimer Straße (Weg zum Schwimmbad) als Umsetzung eines Kreistagsbeschlusses - welcher, wird nicht gesagt. Demnach sei "
der Radverkehr in den allgemeinen Verkehr zu integieren". Tatsächlich wird im ersten Abschnitt aber der Radverkehr separiert und auf einen viel zu schmalen Seitenweg geleitet, der noch nicht einmal die gesetzlichen Mindestvoraussetzungen erfüllt. Dem Artikel nach heißen das der Regionale Verkehrsdienst (genannt: die Verkehrspolizei des Kreises) sowie das Wehrheimer Ordnungsamt die Maßnahme gut. Es sei eine Entscheidung der Behördenvertreter gewesen, der Radverkehrsbeauftragte könne dazu nicht allzu viel sagen.

Auf dem fraglichen Abschnitt - es geht um das erste Stück vom Wehrheimer Ortsrand bis zum ersten Feldwegabzweig - gibt es seitlich ein etwa 1,6 Meter breites Asphaltband. Die Breite erfüllt nicht die gesetztlichen Mindestanforderungen für die Zulassung des Radverkehrs. Radverkehr darf dort nur dann zugelassen werden, wenn etwa der Bereich ein Unfallschwerpunkt ist. Das ist aber nicht der Fall. Ansonsten sollen solche Wege dem Fußverkehr vorbehalten bleiben. Umgesetzt wurden Markierungen, die ausschließlich auf das seitliche Asphaltband verweisen. Sie stellen eine Form der Radverkehrsführung dar, wie sie sonst auch in Wehrheim verwendet werden. Auf der Fahrbahn befinden sich hingegen keine Markierungen. Rein formal darf man wahrscheinlich auf der Fahrbahn fahren, ganz sicher ist das aber nicht. Suggeriert wird jedenfalls ausschließlich, dass man auf dem seitlichen Asphaltband fahren soll. Und: Für die Gegenrichtung ist das Fahren auf der Fahrbahn kein Problem!

Radfahrer:innen sollen hier nur rechts auf dem schmalen Asphaltband fahren
Wegzustand Verbindung Wehrheim-Schwimmbad (Ortsrand)
Bild 1: Symbole, aber keine Verkehrsschilder; Verortung in Open Streept Map Link zur Stadt Bad Camberg
siehe auch: Neue Fahrbahnmarkierung auf der Verbindung Wehrheim - Schwimmbad, hier: Beginn an der Ortsgrenze

In jeden Fall hat das nichts mit einem Kreistagsbeschluss zu tun. Das Radverkehrskonzept sieht hier sogar gar keine Maßnahmen vor - alles, was die Gemeinde hier umgesetzt hat, kann damit nicht begründet werden.

Radverkehrskonzept Hochtaunus: Ausschnitt Wehrheim - Schwimmbad
Radverkehrskonzept Hochtaunus, Abschnitt Wehrheim - Schwimmbad 2022-08-23
Im Radverkehrskonzept ist hier überhaupt keine Maßnahme vorgesehen!
Quelle
Planungsbüro rv-k: Radverkehrskonzept-Hochtaunus (Web-GIS) Link zur Stadt Bad Camberg

Ein (nicht näher benannter) Kreisstagsbeschluss, der die Integration in den allgemeinen Verkehr vorsieht, bedeutet genau das Gegenteil: Die Benutzung der Fahrbahn, nicht eines seitlichen, viel zu schmalen Asphaltbandes. Die Begründung ist schlicht vorgeschoben. Traut man sich nicht, hier zu der eigenen Entscheidung zu stehen? Sind die Maßnahmen zu peinlich für Polizei, Ordnungsamt und die Gemeinde insgesamt?

Der ADFC bleibt jedenfalls dabei: So schürt man unnötig Konflikte zwischen Fußgängern und Radfahrern, noch dazu auf sehr zweifelhafter rechtlicher Basis. Der seitliche Asphaltweg in dieser Form soll ausschließlich Fußgängern vorbehalten bleiben. Für eine eventuell als notwendig erachteten höheren Schutz von Radfahrern sollen andere Maßnahmen ergriffen werden: Tempo 30 oder eine Fahrradstraße kommen sicherlich in Betracht. Als kostengünstige Sofortmaßnahme kann das Fahrrad-Symbol auf dem seitlichen Asphaltweg entfernt und stattdessen eines auf der allgemeinen Fahrbahn aufgebracht werden. Dann wäre man zumindest hinsichtlich der Lenkungswirkung rechtlich auf der sicheren Seite.

ADFC-HE-HT-UL-sp, 2022-07-23

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Verbindung Wehrheim - Schwimmbad > Fahrbahnmarkierungen und Verkehrsregelung
Erheiterung, Kopfschütteln, "unsäglich", "unlogisch", "schleierhaft"


Ein erster Nachklapp gefällig? Die Tagespresse berichtet, datiert auf den 6. Juli 2022 in einem Zeitungsartikel, aus der Sitzung des Ortsbeirats Wehrheim. Zu dem Thema heisst es, dass die Markierungen für Erheiterung und Kopfschütteln sorgten, es fielen auch die Worte "unsäglich" und "unlogisch" und eine Äußerung des Ortsvorstehers zitieren wir aus dem Zeitungsartikel: "Was der Fahrradbeauftragte der Gemeinde damit überhaupt beabsichtigt hat bleibt mir schleierhaft.".

Quelle: Taunus Zeitung, Artikel "Weg mit den hässlichen Betonkübeln" vom 6. Juli 2022:
https://www.fnp.de/lokales/hochtaunus/weg-mit-den-haesslichen-betonkuebeln-91652430.html Link zur Stadt Bad Camberg
ADFC-HE-HT-UL-sp, 2022-07-07

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Verbindung Wehrheim - Schwimmbad > Fahrbahnmarkierungen und Verkehrsregelung
Neue Fahrbahnmarkierungen auf der Verbindung Wehrheim - Schwimmbad

Verbindung Wehrheim-Schwimmbad (Titelbild-Zusammenstellung)

Auf dem Abschnitt zum Freibad Wehrheim wurden Anfang Juli 2022 auf der Rodheimer Straße im Rahmen umfangreicherer Markierungsarbeiten an anderer Stelle ebenfalls Markierungen auf Verkehrsflächen aufgebracht. Durch die Markierungen wird eine bestimmte, rechtlich zumindest zweifelhafte, wenn nicht sogar unzulässige Führung des Radverkehrs suggeriert. Deshalb gehen wir vorab auf die Fahrbahnmaße und die rechtliche Situation ein. Unser Fazit vorab:

Der ADFC lehnt eine Radverkehrsführung in dieser Art ab, die zudem erheblich zu Lasten des hier intensiven Fußgängerverkehrs zum Schwimmbad geht.

Präferiert werden vom ADFC andere Lösungen, an erster Stelle steht die Umwandlung in eine Fahrradstraße mit freigegebenen Anliegerverkehr und als Sofortlösung die Anordnung von Tempo 30. In Norddeutschland sieht man solche Lösungen sehr häufig - auch außerorts. Das muss hier auch möglich sein.


Grundsätzlich gilt: Geringer Kfz- und intensiver Radverkehr sind hier prinzipiell auf der Fahrbahn verträglich - im Gegensatz zu jeweils intensivem Rad- und Fußverkehr auf dem schmalen Asphaltband.

Nach geltender Rechtslage MÜSSEN außerörtliche Radwege eine Mindestbreite von 2,0 Metern haben. Das für eine normale Verkehrsbelastung mit Fußgängern und Radfahrern. Hier liegt jedoch eine hohe Belastung mit Fußgängerverkehr in beiden Richtungen, primär mit dem Ziel Schwimmbad, und auch eine intensive Nutzung durch den Radverkehr (überwiegend Durchgangsverkehr) vor. Dieser Seitenweg ist mit 1,6 Metern Breite (effektiv am Rand zugewachsen und vielleicht 1,4 Meter breit) für Rad- und Fußverkehr - auch wenn Radverkehr nur in einer Richtung erfolgt - deutlich zu schmal und bei dieser Verkehrsbelastung nicht für Fuß- und Radverkehr geeignet. Im Bestand gibt es zwar mitunter Wege entlang von Straßen, die ebenfalls zu schmal sind. Hier handelt es sich aber um eine Neuregelung, damit sind - abgesehen von der Sinnhaftigkeit der Regelung - auch formal die aktuellen Regelwerke anzusetzen. Zudem muss das Radfahren auf der Fahrbahn gefährlich sein, um einen schmaleren Radweg zu rechtfertigen - wobei der Grundsatz gilt, dass der Radverkehr auf der allgemeinen Fahrbahn geführt werden soll. Die Gefahr wird aber im Regelfall - wenn es sich nicht um einen Unfallschwerpunkt handelt - verneint. Dies gilt hier besonders, da ohnehin Tempo 50 angeordnet ist. Gesetztlich ist damit der Regelfall anzuwenden: Die Führung auf der Fahrbahn. Der ADFC Usinger Land plädiert daher für einen erhöhten Schutz des Radverkehrs auf der Fahrbahn, als Sofortmaßnahme mit Tempo 30, als Ziel etwa durch Umwandlung in eine Fahrradstraße.

Nur als ergänzender Hinweis: Kinder bis 8 Jahren MÜSSEN ohnehin auf dem Fußweg (gilt auch für Bürgersteige innerorts!) Rad fahren, sie gelten verkehrsrechtlich als Fußgänger. Ein Erwachsener darf ein Kind dabei als Aufsichtsperson mit dem Rad auf dem Fußweg begleiten. In diesem Fall DARF bzw. MUSS der Seitenweg mit dem Rad befahren werden. Das gälte auch, wenn der Seitenweg als reiner Fußweg beschildert wäre.

Zusammengefasst: Die Fahrbahn ist breit genug für eine gemeinsame Führung von Kfz- und Radverkehr auf der Fahrbahn, der Seitenweg ist erheblich zu schmal für den intensiven Fußgängerverkehr in Zwei Richtungen und Einrichtungradverkehr Richtung Schwimmbad.

Die neuen Maßnahmen und die Wirkung auf die Verkehrsführung

Auf der Fahrbahn selbst ist in Richtung Schwimmbad ab dem Ortsende kein Fahrradsymbol aufgebracht, in Gegenrichtung schon, ab der Mitte der Gesamtstrecke sind beidseitig Fahrrad-Symbole auf der Fahrbahn vorhanden. Im weiteren Verlauf ab dem Ortsrand ist die Einfahrt zur Kleingartenanlage rot markiert und mit gegensätzlichen Fahrrad-Symbolen versehen. Fußgängersymbole sind nicht vorhanden. Ebenso ist der Abzweig zum Bizzenbach so gestaltet, dass nur Radverkehr von dem schmalen Fußweg aus berücksichtigt ist - dort wird bei der Flächenmarkierung mit roter und blauer Farbe sogar zwischen Fuß- und Radverkehr unterschieden. Im Folgeabschnitt bis zum Schwimmbad sind auf beiden Seiten der Fahrbahn Fahrrad-Symbole aufgebracht, nicht jedoch auf dem Seitenweg.

Ab dem Ortsrand wird in Richtung Schwimmbad ausschließlich der Weg auf dem - zu schmalen - Seitenweg aufgezeigt, nicht jedoch das Fahren auf der Fahrbahn. Da in Gegenrichtung Fahrrad-Symbole aufgebracht sind, ist das Weglassen eine bewußte Lenkung ausschließlich hin auf den zu schmalen Seitenweg zu Lasten der Fußgänger. Die Absicht wird durch die Gestaltung der nächsten Einfahrt und des Abzweigs zum Bizzenbach unterstützt. Nach dem Abzweig zum Bizzenbach
finden sich nur Fahrrad-Symbole auf der Fahrbahn, es soll also nicht auf dem Seitenweg Rad gefahren werden.

Mit dieser Variante werden leicht vermeidbare Konflikte zwischen Fußgängern und Radfahrern auf dem ohnehin schmalen Seitenweg geschürt. Man kann gleichzeitig nicht vernünftig zu Fuß gehen und Radfahren. Zu befürchten ist auch, dass die weiterhin legale Nutzung der Fahrbahn durch den Radverkehr von Autofahrern wegen fehlender Markierungen auf der Fahrbahn missverstanden wird und dies ebenfalls zu Konflikten führt.

Zusammengefasst: Die Maßnahmen sind uneinheitlich umgesetzt und tragen nicht zur Klarheit bei, wer wo unterwegs oder nicht unterwegs sein darf, soll oder muss. Es ist zu erwarten, dass Konfilkte zwischen Radfahrern und Fußgängern sowie zwischen Radfahrern und Autofahren - je nach Teilabschnitt - mit diesen Maßnahmen verstärkt werden.

Der ADFC Usinger Land lehnt eine derartige suggestive Verkehrslenkung rundweg ab.


Wie man es hätte machen sollen...

Ideal wäre eine Fahrradstraße, auf der Anlieger zugelassen sind. Damit gilt Tempo 30, Radfahrer dürfen permanent nebeneinander fahren und nur von Kfz überholt werden, wenn die Mindestüberholabstände eingehalten werden. Fußgänger hätten den Seitenweg für sich. Fahrradfahrer wie Fußgänger wären rechtlich maximal geschützt. Weder Kraftfahrzeugverkehr zur Gaststätte, zum (Wander-)Parkplatz, zum Zuchtverein noch zum Munitionslager oder zu land- und forstwirtschaftlichen Flächen wäre unzumutbar eingeschränkt.

Weniger gut, aber durchaus akzeptabel wäre die Anordnung von Tempo 30 auf der Rodheimer Straße bis zum Schwimmbad. Als Sofortmaßnahme wäre das besonders gut geeignet. Auch dann könnte relativ problemlos auf der Fahrbahn Rad gefahren werden, Fußgänger könnte der Seitenweg zur alleinigen Nutzung überlassen werden.

So sieht die Flächenmarkierung einer Fahrradstraße zu Beginn/Ende in Bad Homburg aus
:
Wegzustand Weinbergsweg (Bad Homburg), Flächenmarkierung zu Beginn/Ende einer Fahrradstraße
Bild 1: Flächenmarkierung einer Fahrradstraße in Bad Homburg; Verortung (ungenau) in Open Streept Map Link zur Stadt Bad Camberg
Quelle: ADFC Bad Homburg/Friedrichsdorf, www.adfc-bad-homburg.de/20190822_fahrradstrasse_hg Link zur Stadt Bad Camberg

Der ADFC Usinger Land plädiert für eine umfassende Korrektur im Bereich der Rodheimer Straße - auch wenn das bedeutet, dass neu aufgebrachte Flächenmarkierungen wieder entfernt werden müssen.
ADFC-HE-HT-UL-sp, 2022-07-07

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Verbindung Wehrheim - Schwimmbad > Fahrbahnmarkierungen und Verkehrsregelung
Neue Fahrbahnmarkierung auf der Verbindung Wehrheim - Schwimmbad,
hier: Abzweig zum Bizzenbach

An dem Abzweig zum Bizzenbach wird es richtig bunt: Fußgänger sind erst ab der Straßenmitte und in blauer Flächenmarkierung vorgesehen, ansonsten suggeriert die Markierung, dass der Seitenweg ausschließlich für den Radverkehr da ist:
Wegzustand Verbindung Wehrheim-Schwimmbad, Abzweig Bizzenbach
Bild 1: Einmündung im Überblick; Verortung in Open Streept Map Link zur Stadt Bad Camberg

Die Markierung mit weißen Linien ist hier sogar sehr sinnvoll, die Roteinfärbung und die Fahrrad-Symbole entlang des Seitenwegs nicht, das Fahrrad-Symbol im Vordergrund sollte überall so auf der Fahrbahn aufgebracht werden. Die markierte Fläche sollte komplett neu gestaltet werden, gestrichelte weiße Linien, maximal eine Blau-Einfärbung für Fußgänger ist sinnvoll, ansonsten gehören Fahrrad-Symbole auf die Fahrbahn.

Das Ende der Radverkehrsführung auf dem Seitenweg: Totaler Murks!
Wegzustand Verbindung Wehrheim-Schwimmbad, Abzweig Bizzenbach
Bild 2: Überführung auf die Fahrbahn: Ab hier doch auf der Straße fahren...

Sehr komisch: Fußgängerverkehr ist gemäß der Markierungen erst ab der Mitte des Abzweigs vorgesehen.

Im Detail zeigt sich: Radfahrer haben halb Asphalt, halb Schotter und eine mittige Längskante zu befahren. Das birgt erhöhte Sturzgefahr, die durch die Markierungen gefördert wird!
Wegzustand Verbindung Wehrheim-Schwimmbad, Abzweig Bizzenbach
Bild 3: Überführung im Detail: So nicht! Hier werden Gefahren neu geschaffen, nicht mehr Sicherheit geboten!

Die Art der Überführung ist völlig unnötig und soll wieder entfernt werden. Radfahrer sollen grundsätzlich auf der Fahrbahn fahren, als Sofortmaßnahme soll die Geschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h gesenkt werden und als Endziel die Einrichtung einer Fahrradstraße stehen.

ADFC-HE-HT-UL-sp, 2022-07-07

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Verbindung Wehrheim - Schwimmbad > Fahrbahnmarkierungen und Verkehrsregelung
Neue Fahrbahnmarkierung auf der Verbindung Wehrheim - Schwimmbad,
hier: Einmündung Kleingärten

An der Einmündung zu den Kleingärten sind nur Radfahrer, aber keine Fußgänger vorgesehen:
Wegzustand Verbindung Wehrheim-Schwimmbad, Höhe Zufahrt Kleingärten
Bild 1: Zufahrt Kleingärten; Verortung in Open Streept Map Link zur Stadt Bad Camberg

Die Markierung mit weißen Linien ist sinnvoll, die Roteinfärbung und die Fahrrad-Symbole nicht. Die Roteinfärbung gehört entfernt, eventuell kann sie in Blau ausgeführt werden. Notwendig wäre das an dieser Stelle nicht. Es ist dem ADFC nicht bekannt, dass sich Kleingärtnennutzer rücksichtslos benehmen, so dass hier eine Einfärbung erforderlich ist. Außerdem gehören auch hier Fahrrad-Symbole auf der Fahrbahn aufgebracht. Unklar ist die Bedeutung des Schilds "Achtung Radfahrer". Aufgrund der Ausrichtung kann es nicht für ausfahrenden Kfz-Verkehr gedacht sein. vermutlich ist der aus Wehrheim kommende sehr geringe Abbiegeverkehr in die Kleingärten gemeint - dann fehlt unter dem Schild allerdings ein weißes Zusatzschild, dass dieses Schild für das Abbiegen gilt.
ADFC-HE-HT-UL-sp, 2022-07-07

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Verbindung Wehrheim - Schwimmbad > Fahrbahnmarkierungen und Verkehrsregelung
Neue Fahrbahnmarkierung auf der Verbindung Wehrheim - Schwimmbad,
hier: Beginn an der Ortsgrenze

Neue Fahrrad-Symbole sind Richtung Wehrheim (auf der fahrbahn) und Richtung Schwimmbad (nur auf dem schmalen Asphaltweg) aufgebracht:
Wegzustand Verbindung Wehrheim-Schwimmbad (Ortsrand)
Bild 1: Symbole, aber keine Verkehrsschilder; Verortung in Open Streept Map Link zur Stadt Bad Camberg

Der ADFC Usinger Land lehnt eine derartige suggestive Verkehrs
führung zu Lasten des Fußgängerverkehrs rundweg ab. Das Fahrrad-Symbol rechts im Bild gehört entfernt, stattdessen soll es auf der Straße aufgebracht werden.

Der ADFC favorisiert ab dieser Stelle eine Fahrradstraße bis zum Schwimmbad!
ADFC-HE-HT-UL-sp, 2022-07-07

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Wehrheim > Rodheimer Strasse (Weg zum Schwimmbad)
Themeneinführung

Auf dem Abschnitt zum Freibad Wehrheim wurden Anfang Juli 2022 auf der Rodheimer Straße im Rahmen umfangreicherer Markierungsarbeiten an anderer Stelle ebenfalls Markierungen auf Verkehrsflächen aufgebracht. Durch die Markierungen wird eine bestimmte, rechtlich zumindest zweifelhafte, wenn nicht sogar unzulässige Führung des Radverkehrs suggeriert. Hier eine Themeneinführung:

Bedeutung der Verbindung

Es handelt sich um eine außerörtliche Gemeindestraße. Für Anlieger (Schwimmbad, Gaststätte, Kleingartenanlage, Zuchtverein) ist es eine Sackgasse, für Anlieger zum Munitionlager eine Passage als Nebenzufahrt, für den Radverkehr eine intensiv genutzte Strecke auch zur Durchfahrt, für Fußgänger und Wanderer ein intensiv genutzter Weg - außerdem für Land- und Forstwirte eine Zufahrt zu anliegenden Feldern und Waldgebieten.

Der Abschnitt ist im Radverkehrskonzept des Hochtaunuskreises ohne konkrete Maßnahmen aufgeführt.

Zusammengefasst: Es handelt sich für den allgemeinen Kfz-Verkehr um einen untergeordneten Nebenstraße als Sackgasse, für die Bundeswehr als zusätzliche Durchfahrtstraße, für den Land- und forstwirtschaftlichen Verkehr als Anlieger- und Durchfahrtsstraße, für den Radverkehr um eine lokal bedeutende und kreisweit relevante Route, für Fußgänger um eine sehr wichtige Freizeitverbindung.

Baulicher und verkehrlicher Charakter der Verbindung

Die Fahrbahn hat eine Breite von etwa 4,7 Metern.
Auf der Südseite befindet sich ein abgetrenntes Asphaltband ohne Randbefestigungen, das auf dem Abschnitt zwischen Ortsgrenze und dem Abzweig zum Bizzenbach etwa 1,6m breit ist, ab dem Abzweig zum Bizzenbach bis zum Schwimmbad ist der Weg mit etwa 1,4 Meter noch etwas schmaler. Der Weg ist nicht per StVO-Beschilderung gekennzeichnet. Es ist Tempo 50 angeordnet. Der gesamte Abschnitt ist dem ADFC nicht als Unfallschwerpunkt bekannt. Bei einer Breite von 4,7 Metern ist zudem für Kraftfahrzeuge das Überholen mit den vorgeschriebenen Abständen zum Radfahrer (außerorts 2,0 Meter) gerade noch möglich - wenn das überholende Fahrzeug (angenommene Breite 2,1m) mit den Reifen am äußerst linken Fahrbahnrand fährt. Kann ein Fahrzeug das nicht, etwa weil es breiter als 2,1m ist, muss entweder zum Herstellen des 2,0-Meter-Abstands der vorhandene Randstreifen benutzt oder auf das Überholen verzichtet werden. Da die Geschwindigkeit auf 50 km/h herabgesetzt ist, dürften auch Überholabstände wie innerorts (also 1,5m) nicht zu einer Gefährdung und damit zu einer verkehrsrechtlichen Ahndung führen, zumindest solange deshalb kein Unfall passiert.
ADFC-HE-HT-UL-sp, 2022-08-21

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