PRESSEMITTEILUNG 2017-05-01 || Fahrradfahrer und Hundehalter im Usinger Land Fahrradfahrer und Hundehalter im Usinger Land Der Winter ist vorbei und die Fahrradsaison beginnt. Daher nehmen auch die Begegnungen von FahrradfahrerInnen mit Hundehaltern und ihren Begleitern zu. Im Allgemeinen verlaufen die Begegnungen zwischen diesen beiden Gruppen ohne nennenswerte Ereignisse. Aber wie es so ist, kommt es vereinzelt doch mal zu Meinungsverschiedenheiten über den korrekten Umgang mit dem Vierbeiner aus der Sicht der Radfahrerin und des Radfahrers bzw. zum korrekten Verhalten von Menschen auf Rädern gegenüber dem besten Freund des Menschen auf öffentlichen Wegen. Aber als FahrradfahrerIn wundert man sich im Konfliktfall doch über die Naivität oder das Unwissen von HundehalterInnen. Dabei ist die Ausgangslage doch klar geregelt. Zum einen gibt es das Bürgerliche Gesetzbuch. Im Paragrafen 833 wird die Haftung des Tierhalters gesetzlich geregelt. Diesen Paragrafen möge sich jede Hundehalterin und jeder Hundehalter anschauen, bevor man sorglos mit dem Tier am öffentlichen Leben teilnimmt. Und zum anderen gibt es für Kommunen die Möglichkeit, über das Satzungsrecht Regeln für HundehalterInnen festzulegen. Die Kommunen im Usinger Land, Neu-Anspach, Usingen und Wehrheim, haben jeweils sehr unterschiedliche Regelungen. Am einfachsten ist die Satzung in Neu-Anspach: Es gibt keine. Auf der Homepage der Stadt gibt es einen kleinen Absatz zum Halten und Führen von Hunden. In Usingen hat sich die Verwaltung und der Magistrat die Mühe gemacht und eine Satzung (Gefahrenabwehrverordnung über das Führen von Hunden in der Stadt Usingen) beschlossen. Im § 2 sind in fünf Sätzen zu Aufsicht und Leinenzwang klare Regeln festgelegt, z. B. Hunde sind auf öffentlichen Wegen anzuleinen. Ergänzend zu dieser Satzung hat der Ordnungsbehördenbezirk Neu-Anspach/Usingen einen Flyer erstellt, in dem „Informationen Rund um den Hund“ aufgeführt sind. Auf der Homepage der Stadt Usingen findet sich ein Hinweis auf diesen Flyer, im Rathaus abzuholen, Neu-Anspach bietet den Flyer als pdf-Datei zum Download an. In Wehrheim wird in der „Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Gemeinde Wehrheim“ von HundehalterInnen nur verlangt, die Tiere nicht auf Kinderspielplätze, Skateranlagen oder Bolzplätzen mit zu führen. Die Satzung kann auch als pdf-Datei auf der Homepage gefunden werden. In allen drei Gemeinden findet man über die Homepage und den Suchbegriff „Hund“ oder „Hunde“ schnell die gewünschten Informationen. Als Fazit bleibt festzuhalten: Mit gegenseitiger Rücksichtnahme bleiben Konflikte aus. Als Radler kann man die Klingel benutzen, damit Hundehalter die Möglichkeit haben, ihr Tier aus dem Fahrweg der Räder zu entfernen, Leinen nicht über der Fahrweg spannen und die Hunde nicht nach den Beinen der Radfahrer schnappen. Die Hundehaltenden sollten dann auch ohne Kommentare zu den oben beschriebenen Maßnahmen greifen. Dann gibt es auch keine Verletzten, weder durch persönliche Beleidigungen noch durch Stürze. ENDE der Pressemitteilung ============================================ Verweise ins Internet zur Pressemitteilung: Links zur Internet-Seite des ADFC Usinger Land e.V. - http://www.adfc-usinger-land.de - http://www.adfc-usinger-land.de/nachrichten/einzelnachrichten/miteinander.html Gefahrenabwehrverordnung über das Führen von Hunden in der Stadt Usingen: - http://www.usingen.de/files/rathaus/satzungen/gefahrenhunde.pdf?PHPSESSID= Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Gemeinde Wehrheim: - http://www.wehrheim.de/fileadmin/PDF/Gemeinderecht_-_neu/Gefahrenabwehrverordnung_2014.pdf Hunde-Flyer Neu-Anspach: - http://www.neu-anspach.de/sv_neu_anspach/PDF/News/Flyer%20Hunde.pdf - http://www.neu-anspach.de/sv_neu_anspach/Rathaus%20&%20Politik/Stadtverwaltung/Sicherheit%20und%20Ordnung/Halten%20und%20F%C3%BChren%20von%20Hunden/ Mit freundlichen Grüßen und der Bitte um Veröffentlichung Stefan Pohl ADFC Usinger Land e.V. Vorsitzender - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club ADFC Usinger Land e.V. c/o Stefan Pohl, Westerwaldstraße 13, 61273 Wehrheim Eingetragen im Vereinsregister Amtsgericht Bad Homburg, AZ VR1720 Als gemeinnützig anerkannt Finanzamt Bad Homburg, AZ 03 250 60205 - K07 Kontakt: Stefan Pohl (Vorsitzender ADFC Usinger Land e.V.) Westerwaldstraße 13, 61273 Wehrheim Tel.: (06081) 5846535 (Q-ADFC) E-Mail: usinger-land@adfc-hochtaunus.de Internet: http://www.adfc-usinger-land.de Koordinaten: 08-34-03 E / 50-18-09 N - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - TOURENANGEBOTE hessischer ADFC-Verbände siehe http://www.hessen.adfc.de/touren/index.html ========================== ANHANG: ADFC-Gliederungen ADFC Usinger Land e.V. (Neu-Anspach, Usingen, Wehrheim): www.adfc-usinger-land.de ADFC Hochtaunus e.V.: www.adfc-hochtaunus.de ADFC Hessen e.V.: www.adfc-hessen.de ADFC e.V. (Bundesverband): www.adfc.de ========================== ANHANG: Über den ADFC Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit mehr als 145.000 Mitgliedern die größte Interessensvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Zubehör und Tourismus. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Im Usinger Land ist der ADFC vor Ort wie folgt vertreten: - Neu-Anspach, Usingen und Wehrheim: ADFC Usinger Land e.V. - Schmitten, Weilrod: ADFC Weilrod/Schmitten